Berufung verweigert

Das Oberste Gericht Britanniens hat dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange Berufung verwehrt. Das teilte das Gericht am Montag in London mit. Im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA darf Assange deshalb nicht vor das höchste Gericht Britanniens ziehen. Für eine Berufung gebe es keine hinreichenden Rechtsgründe.

Im Dezember hatte der Londoner High Court einer Auslieferung des Journalisten zugestimmt. Im Falle einer Verurteilung durch die US-amerikanische Justiz drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft.

Assange steht jetzt noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Unterliegt er endgültig, entscheidet das britischen Innenministerium. Dessen Entscheidung könnte durch eine gerichtliche Überprüfung angefochten werden.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Berufung verweigert", UZ vom 18. März 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit