Zu „Klassenjustiz im Osten“, UZ vom 28. Januar

Berufsverbot wegen DDR-Nähe

Klaus Mausner, Stuttgart

So schlimm die Berufsverbote in der Alt-BRD auch waren – ich selbst wurde 1972 von der CDU Baden-Württemberg mit Ausbildungsverbot und 1975 von der SPD Hessen mit Berufsverbot (nach der Referendarausbildung als Kunsterzieher) belegt –, umso massenweiser wurden nach der Konterrevolution ab 1990 in der ehemaligen DDR aus rein politisch-weltanschaulichen Gründen berufliche Existenzen vernichtet. Sie hießen nicht Berufsverbote, aber es waren de facto solche.

Dass sich dies auch in der Alt-BRD auswirkte, beweist ein unverschämtes Ablehnungsschreiben vom Kultusministerium Baden-Württemberg vom März 1993 gegen meine erneute Bewerbung – ausdrücklich nur um ein Angestelltenverhältnis, um die Hürde des Beamtenrechts zu vermeiden.

Im Schreiben hieß es: „Sehr geehrter Herr Mausner, das Ministerium für Kultus und Sport hält es nach wie vor nicht für vertretbar, Ihrer Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg näherzutreten. Maßgeblich für diese Entscheidung ist, dass Sie sich noch vor nicht allzu langer Zeit aktiv für die verfassungsfeindlichen Ziele der DKP eingesetzt haben und dass in den neuen Bundesländern derzeit alle vergleichbar politisch belasteten Lehrer aus dem Schuldienst entlassen werden. Erschwerend kommt in Ihrem Falle hinzu, dass Sie sich offenbar auch heute noch nicht eindeutig von der DKP distanzieren, obwohl Ihnen sicherlich bekannt ist, dass die DKP das Unrechtsregime der DDR stets nachhaltig unterstützt hat und von diesem auch mit hohen finanziellen Leistungen über lange Jahre hinweg gefördert wurde.“ (…)

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"Berufsverbot wegen DDR-Nähe", UZ vom 11. Februar 2022



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