„Es ist beschämend, dass die Universität, deren Professor Michael Meyen dich gerne als Doktorand an seinem Lehrstuhl haben würde, vorab beim Verfassungsschutz um Genehmigung nachfragen muss“, schrieben die Mitglieder der bayerischen DKP an Kerem Schamberger. Der bayerische Verfassungsschutz blockiert seine Einstellung mit den alten Mitteln aus der Zeit des „Radikalenerlasses“ – er überprüft, ob Kerem „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Bayern eintritt“. Für Kerem heißt das: Seit Anfang Oktober hat er – mindestens vorläufig – Berufsverbot, weil er Mitglied der DKP ist. Für Bayern heißt das, dass wie vor 30 Jahren ausgerechnet der Inlandsgeheimdienst das Recht erhält, Personen auf ihre Gesinnung zu prüfen und ihre Einstellung beim Staat zu verhindern.
Schon für seine Bewerbung musste Kerem das offizielle „Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ zur Kenntnis nehmen. In dem folgenden „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ verheimlichte er nicht, in welchen Organisationen von der langen Liste er Mitglied ist oder war – zum Beispiel in der DKP. Professor Michael Meyen wollte ihn als wissenschaftlichen Mitarbeiter am Institut für Kommunikationswissenschaften der Münchner Uni einstellen, Kerem sollte lehren und eine Doktorarbeit über „das kurdische Mediensystem“ schreiben.
Der Fragebogen, in dem alle Bewerber für den bayerischen öffentlichen Dienst ihre Treue zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung zu versichern haben, ging ans Personaldezernat der Uni und von dort zum Verfassungsschutz, der zu Kerems Verfassungstreue Stellung nehmen sollte. Das war im Juni. Am ersten Oktober sollte Kerem die Stelle antreten. Weil der Verfassungsschutz noch nicht geantwortet hat – das könne, wenn „eine Fülle von Erkenntnissen“ vorliege, schon mal länger dauern, so der Geheimdienst – ist die Stelle unbesetzt und Kerem arbeitslos.
Jetzt lebt er von seinen Rücklagen und überlegt, wann er Arbeitslosengeld beantragen muss. Wenn die Behörden entscheiden, dass Kerem als DKP-Mitglied ein Verfassungsfeind ist und im öffentlichen Dienst nicht eingestellt werden darf, bedeutet das für den Nachwuchswissenschaftler ein Berufsverbot in Bayern – kommunikationswissenschaftliche Forschung findet an staatlichen Einrichtungen statt. „Mir bliebe nur in ein anderes Bundesland zu ziehen“, sagt Kerem.
Über diesen „Hauch von Kaltem Krieg“, den die Blockade von Kerems Einstellung bedeutet, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am 21. Oktober. Im Gespräch mit UZ stellt Kerem fest, „dass viele Genossinnen und Genossen – egal zu welcher Strömung sie in der DKP gehören – sich von meinen Aussagen in dem Artikel auf den Schlips getreten fühlen“. Denn in dem Artikel ging es nicht nur um das faktische Berufsverbot und den Kampf dagegen.
Kerem hatte der SZ gesagt, dass er den Begriff des Marxismus-Leninismus für „stalinistisch“ hält. Hat er sich damit von seiner eigenen Partei – die sich als marxistisch-leninistisch bezeichnet – distanziert? „Nein. Ich habe nur gesagt, dass ich diesen Begriff, der von der DKP-Mehrheit verwendet wird, als stalinistisch ablehne.“
Und er hatte gegenüber der SZ gesagt: „In die alte DKP vor 1989 wäre ich nicht eingetreten.“ Er betont, das mindere nicht seinen Respekt vor denjenigen, die in der illegalen KPD oder der DKP aktiv waren. Nur: „Ich glaube, dass vor 1989 die Solidarität mit der Sowjetunion und der DDR eher bedingungslos war und nicht unbedingt sehr reflektiert, weil auch viele Abhängigkeiten bestanden. Als ich 2003 in die DKP eingetreten bin und als wir noch in der Mehrheit waren, habe ich die selbstkritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte sehr geschätzt“.
Die Berufsverbote gegen Kommunisten haben eine lange Tradition. Der SZ-Artikel ordnet Kerems Aussagen so an, dass der Eindruck entsteht, Kerem wolle sagen: Im Gegensatz zu den Berufsverbotsopfern der 70er Jahre bin ich überhaupt kein Verfassungsfeind. „Das wollte ich auf keinen Fall sagen. Auch wenn ich sage, dass die DKP damals anders war, heißt das nicht, dass ich sagen würde: Dann waren das böse Leute, die haben zu Recht Berufsverbot bekommen.“
Die Vorsitzenden der DKP stellten in einer Solidaritätserklärung fest, die bayerische Berufsverbotspraxis „trifft Kerem, aber (sie) zielt auf unsere Partei, die DKP“ und riefen dazu auf, „gegen das undemokratische Agieren des Geheimdienstes“ zu protestieren. Kerem selbst will sowohl mit seiner Anwältin Herta Däubler-Gmelin als auch mit öffentlichem Druck für seine Einstellung kämpfen. Professor Meyen und das Institut wollen ihn trotz geheimdienstlicher Verzögerung einstellen.