Der Berliner Verfassungsgerichtshof schätzt die Chaos-Wahlen vom 21. September 2021 zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirken in der Bundeshauptstadt für ungültig ein. Zwar hat das Gericht bis Redaktionsschluss noch kein Urteil gefällt, aber „nur die vollständige Wiederholung der Wahlen kann deren Verfassungskonformität wieder herstellen“, sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting.
Berlin vor Neuwahlen
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