Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin abgeschlossen. Bei der Wahl im Jahr 2021 war es zu zahlreichen Fehlern gekommen: unter anderem reichten die Kapazitäten in den Wahllokalen nicht aus, so dass lange Wartezeiten in Kauf genommen werden mussten. Der Bundestag hatte vor diesem Hintergrund eine Wahlwiederholung für 431 von knapp 2.300 Stimmbezirken beschlossen. Dagegen hatte die CDU-Fraktion Beschwerde eingelegt und eine deutlich umfangreichere Wiederholung gefordert. Das Urteil darüber, ob die Wahl ganz, in Teilen oder gar nicht wiederholt werden muss, wird in einigen Monaten erwartet.
Berlin in Karlsruhe
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)