Die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die geplante vollständige Wiederholung der Wahl zurückgewiesen. Im UZ-Interview sagte der Berliner DKP-Vorsitzende Stefan Natke: „Diese Regierung hat keine der wesentlichen Probleme angegangen, die Berlin beherrschen. Im Gegenteil, sie muss Rückschritte verantworten.“ (UZ vom 13. Januar). Fraglich, ob da Neuwahlen helfen.
Berlin darf wählen
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