Neuer Eilantrag in Den Haag. Israel greift lieber ­Südafrika an als auf Vorwürfe einzugehen

Beleidigungen statt Fakten

Südafrika hat am 10. Mai beim Internationalen Gerichtshof (IGH) einen weiteren Eilantrag im laufenden Verfahren wegen des Genozidverdachts gegen Israel eingereicht. Ziel ist der sofortige Stopp der israelischen Militäroffensive gegen hunderttausende palästinensische Flüchtlinge in Rafah. Ergänzt wird der Antrag durch die Forderung, Israel zu verpflichten, den Mitarbeitern der UN-Hilfsorganisationen sowie UN-Ermittlern und Journalisten ungehinderten Zugang zum Gazastreifen zu gewähren. Im Raum Rafah harren fast 1,5 Millionen Palästinenser aus, die vor den Flächenbombardements der israelischen Luftwaffe dort zeitweilig Schutz gefunden hatten.

Nachdem die israelische Militärführung vor Kurzem erklärte, nun auch Rafah zur Kampfzone einer Boden- und Luftoffensive zu machen, sind binnen weniger Tage bereits rund 300.000 Menschen aus Rafah geflohen. „Denjenigen, die bisher überlebt haben, steht jetzt der Tod bevor“, heißt es im Klageantrag Südafrikas. Kiryn Lanning, Sprecherin des „International Rescue Committee“ (IRC), erklärte gegenüber der internationalen Presse am 6. Mai: „Eine Offensive auf Rafah wäre gewissenlos. Sie riskiert, mehr als eine Million Zivilisten Tod und Vertreibung auszusetzen.“

Der IGH, der dieses Mal mit einer Entscheidung offensichtlich keine Zeit verlieren will, lehnte den Antrag Israels ab, die Anhörung in Den Haag aufzuschieben – Begründung: Israels Chef-Völkerrechtler sei „zur Zeit auf einer Schiffsreise“ – und lud die Parteien für den 16. und 17. Mai nach Den Haag.

In seiner Prozesserklärung machte Gilad Noam, Vize-Generalstaatsanwalt, seinem Unmut über die Terminierung Luft: Die Verfahrensrechte Israels seien „schwerwiegend beeinträchtigt worden“. Auf die Details der vom südafrikanischen Prozessteam (Botschafter Vusimuzi Madonsela, die Professoren John Dugard und Vaughan Lowe und die irische Anwältin Blinne Ní Ghrálaigh) faktenreich geschilderten humanitären Katastrophe in der Region Rafah ging Noam nicht weiter ein. Israel habe nie jemanden angegriffen, immer nur sich selbst verteidigt. Gespickt war seine Gegenrede mit allerlei Beleidigungen an die Adresse Südafrikas: Die Klage sei „lächerlich“, die Begründung „obszön“, Südafrika „belüge das Gericht“, sei rechtlich und moralisch „tief gesunken“. Die vom UN-Komitee für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) erhobenen Zahlen toter und verletzter Palästinenser seien nur „Nachgeplapper“ der Hamas.

In gleicher Tonlage setzte die zweite Vertreterin Israels, Tamar Kaplan Tourgeman, die Tiraden fort. Südafrika solle, anstatt Israel zu verklagen, lieber „seinen Verbündeten, die Hamas anweisen, Krankenhäuser nicht als militärische Kommandozentralen zu missbrauchen“. Das und ähnliches mehr führte zweimal zum Zwischenruf von den Zuschauerbänken: „Lügnerin“ war laut zu hören. Der IGH setzte Israel eine Frist von 24 Stunden, Belege zur humanitären Lage im Raum Rafah und Al-Mawasi vorzulegen. Eine Entscheidung über die neuen Anträge Südafrikas ist binnen einer Woche zu erwarten.

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"Beleidigungen statt Fakten", UZ vom 24. Mai 2024



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