Schwur von Buchenwald verfassungsfeindlich?
Im Verfahren „Silvia Gingold gegen Land Hessen“ haben die Prozessvertreter des hessischen Verfassungsschutzes in einem Schriftsatz erklärt, dass es verfassungsfeindlich sei, sich auf den Schwur der Häftlinge von Buchenwald zu berufen. Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele sagte dazu: „Dieser Geheimdienst bespitzelt Linke, unterstützt Nazis – und beschimpft das Erbe des antifaschistischen Widerstandes als antidemokratisch. Wer Antifaschismus und Demokratie will, muss sie gegen diesen Geheimdienst und gegen die Landes- und Bundesregierungen erkämpfen.“
In dem Schriftsatz begründet der Verfassungsschutz, warum er Gingold auch in Zukunft überwachen will: Weil Silvia Gingold und die VVN-BdA, für die sie aktiv ist, sich auf den Schwur von Buchenwald berufen, der sich – so der Verfassungsschutz – auf die „kommunistische Faschismustheorie“ stütze, würden sie die Prinzipien der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ in Frage stellen. Denn diese Faschismustheorie, so der Verfassungsschutz, beschreibe die parlamentarische Demokratie „als potenziell faschistisch, zumindest aber als zu bekämpfende Vorstufe zum Faschismus“ und wende sich damit gegen das Recht, eine parlamentarische Opposition zu bilden.
Patrik Köbele stellte dazu fest: „1945 schworen die Häftlinge des KZ Buchenwald, die sich selbst befreit hatten: ‚Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.‘ Sie zogen die Lehre aus der deutschen Geschichte: Solange die Banken und Konzerne die Macht haben, gibt es auch die Gefahr, dass sie zum faschistischen Terror übergehen. Der sogenannte Verfassungsschutz dreht das Ganze nun um. Er wirft Sylvia Gingold und der VVN/BdA vor: Sie ‚bezeichnet den Kapitalismus als eigentlichen Urheber des Faschismus (…). Konkludent lehnt der Verband (VVN/BdA) also die ‚kapitalistische‘, mithin freiheitliche demokratische Grundordnung ab.‘ Nun, gewusst haben wir es, aber nun bestätigt der so genannte Verfassungsschutz was seine Aufgabe ist – die Verteidigung des Kapitalismus.“
Der Schriftsatz des Verfassungsschutzes kann im Original heruntergeladen werden.
Silvia Gingold werde nicht gezielt als Person überwacht, behaupten die Prozessvertreter des Verfassungsschutzes. Die Informationen, die der Geheimdienst über sie gesammelt hat, seien „Beifang“, der bei der Überwachung „extremistischer“ Organisationen wie VVN-BdA, DKP und SDAJ anfalle, in deren Umfeld sich Silvia Gingold bewegt. Sie sei gewissermaßen zufällig in das Netz der Überwachung geraten. Mit ihrer Klage war Gingold bei der Verhandlung am 12. Januar vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht nicht erfolgreich – aber der Prozess liefert Hinweise darauf, in welchem Maße der Verfassungsschutz Linke bespitzelt.
Es ist nicht das erste Mal, dass Silvia Gingold im Nachhinein erfährt, wie engmaschig das Spitzelnetz ist, in dem sie „Beifang“ sein soll. Der Rentner, der ihrem Elternhaus gegenüber lebte, verdiente sich etwas dazu, indem er aufschrieb, welche Nummernschilder die Autos von Besuchern ihrer Eltern hatten. Denn Gingolds Vater war nicht nur als Résistance-Kämpfer von der Gestapo gefoltert worden, ihre Eltern Ettie und Peter wurden als Mitglieder der illegalen KPD auch von den Adenauer-Behörden verfolgt.
Wie andere Aktive aus einer Initiative von Berufsverbotsopfern hatte Silvia beim Verfassungsschutz angefragt, welche Daten über sie gespeichert sind. Die Antwort: Seit 2009 werde sie im „Bereich Linksextremismus“ geführt. Dass der Geheimdienst in den 70ern die Informationen gesammelt hatte, auf deren Grundlage sie als Lehrerin entlassen wurde, wusste sie. Gegen die erneute Überwachung klagte sie.
Das Gericht in Wiesbaden hat in der vergangenen Woche in der Sache nicht entschieden, nur einen Teil der Klage als unzulässig abgewiesen. Das Verfahren wird nun vor dem Verwaltungsgericht in Kassel weitergehen. „Ich mache mir keine Illusionen, dass ich juristisch etwas erreichen kann“, sagt Silvia. „Aber ich kann mit diesem Prozess erreichen, dass die Öffentlichkeit etwas darüber erfährt, wie Menschen, die sich im Rahmen ihrer Grundrechte engagieren, überwacht, bespitzelt und in die Ecke des Extremismus gestellt werden.“
Viel es ist nicht, was der Verfassungsschutz im Verfahren preisgeben muss. 131 Seiten ist die Akte über Silvia Gingold dick, 23 davon gab der Verfassungsschutz freiwillig zur Einsicht an die Klägerin Silvia und ihre Anwältin Bernhild Schömel. In einem geheimen Zwischenverfahren prüfte das Gericht, ob der Geheimdienst die Akten wirklich zurückhalten darf. Sechs weitere Seiten gab er frei. 102 Seiten durfte der Verfassungsschutz entweder schwärzen oder aus der Akte herausnehmen.
Die wenigen Seiten, die sie einsehen konnte, machen aus Sicht der Anwältin Schömel deutlich: Die Behauptung, dass Silvia Gingold nicht als Person überwacht werde – dass sie nur „Beifang“ sei – ist falsch. Der Verfassungsschutz hat, das zeigen die Akten, umfassende Informationen über Silvias politische Aktivitäten gesammelt: Dass sie bei einem SDAJ-Pfingstcamp aus der Autobiografie ihres Vaters gelesen hat, welche Rede sie beim Ostermarsch gehalten hat, welches Referat sie bei einer Veranstaltung der Marx-Engels-Stiftung über Berufsverbote gehalten hat. Ihren Auftritt bei einer Veranstaltung des DGB Marburg, bei der sie neben Bodo Ramelow auf dem Podium saß, hat der Verfassungsschutz als Video auf DVD.
Die meisten dieser Informationen kommen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Nur: Woher kommen die Informationen auf den geschwärzten Seiten der Akte? Der Verfassungsschutz musste zu jeder einzelnen Seite begründen, warum er diese Daten geheim halten will. In diesen Begründungen heißt es zum Beispiel: „Der Bericht besteht aus E-Mails, die innerhalb eines kleinen Personenkreises versandt wurden. Diese betreffen zudem zahlreiche Dritte.“ Der Verfassungsschutz hat E-Mails mitgelesen. Oder: „Es handelt sich um hochsensibles Aufkommen, da die Informationen aus persönlichen Gesprächen gewonnen wurden.“ Der Verfassungsschutz hat anscheinend V-Leute in linken Organisationen nachfragen lassen. Bernhild Schömel sagt: „Es gibt in den Akten Hinweise darauf, dass Silvia Gingolds Mailverkehr teilweise überwacht wird und dass V-Männer des Verfassungsschutzes sie überwacht haben.“