Betr.: „Den Rassismus begreifen und bekämpfen“

Beides ist Sache der DKP

Von Alexandra Liebig, per E-Mail

Die BRD hat 1969 das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung in Kraft gesetzt (mit vielen Einschränkungen), es gibt die EU-Menschenrechtskommission. Aber das staatliche Engagement gegen Rassismus und die gegen Ausländer gerichtete Kriminalität ist eher beschämend. Wenn doch mal Klagen kommen, findet die Justiz eines SPD-, CDU- oder in Koalition geführten Landes juristische Winkelzüge wie beim Verbotsverfahren gegen die NPD oder beruft sich wie bei den Äußerungen von Sarrazin auf „freie Meinungsäußerungen“. Wenn es um die konsequente Verurteilung und Unterdrückung von Rassismus und seinen Folgeerscheinungen geht, suchen ein kapitalistischer Teile-und-herrsche-Staat und seine konkurrierenden Herrschenden eigenen Nutzen.

Deshalb ja zur Einforderung der Menschenrechte für alle, aber gleichzeitig auch ja zum Verstehen der Klassensituation und zur Rolle, die Rassismus spielt. Das ist Sache der DKP. Manchem ist vielleicht entgangen, dass der PV am 4./5. Juni die Teilnahme vor Ort an „Aufstehen gegen Rassismus“ beschlossen hat.

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"Beides ist Sache der DKP", UZ vom 19. August 2016



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