Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg unverhältnismäßig. Die Landesregierung müsse fortlaufend prüfen, ob die Grundrechtseingriffe durch das Verbot weiterhin zumutbar seien, heißt es in der Begründung des Gerichts. Trotz steigender Corona-Fallzahlen in Deutschland seien keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt.
Beherbergungsverbot aufgehoben
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