Befristungsunwesen in der Wissenschaft

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die von CDU/CSU und SPD vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als „Durchbruch im Kampf gegen das Befristungsunwesen in der Wissenschaft“ bezeichnet. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – diese Entwicklung schadet nicht nur den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern auch der Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre sowie der Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung.“, sagte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller.

Insbesondere begrüßt die GEW das Vorhaben der Großen Koalition, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge gesetzlich vorzugeben. „Die große Zahl an Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträgen in der Wissenschaft – über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr – ist skandalös. (…) Es kommt aber darauf an, dass die gesetzlichen Vorgaben verbindlich sind und nicht von wachsweich formulierten Ausnahmebestimmungen durchlöchert werden“, sagte Keller.

Enttäuscht zeigte er sich darüber, dass die Koalitionseckpunkte keine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente des Gesetzes enthalten. „Heute ist es möglich, dass eine werdende Mutter auf die Straße gesetzt wird – weil es keinen Anspruch auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages gibt. Koalitionspolitiker beschwören das Leitbild der familiengerechten Hochschule gerne in Sonntagsreden – jetzt müssen sie es auch in Recht und Gesetz umsetzen“, mahnte Keller.

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"Befristungsunwesen in der Wissenschaft", UZ vom 10. Juli 2015



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