Befragung verboten

Im Fall Oury Jalloh lehnt das sachsen-anhaltische Justizministerium eine Befragung der involvierten Justizbeamten, Staatsanwälte und Richter durch die Sonderermittler ab. Es bestünden „durchgreifende Bedenken gegen die beabsichtigte unmittelbare Befragung“. Welche diese sind, wird nicht erläutert. Der Rechtsausschuss des Landtags hatte die Sonderermittler im Juni 2018 eingesetzt, um die Akten im Fall Jalloh zu begutachten und offene Fragen zu beantworten.

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"Befragung verboten", UZ vom 10. Juli 2020



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