Bedrohungslüge bleibt

Ein Kommentar von Uli Brockmeyer

In Deutschland tobt der Mob. Nein, nicht der „arabische Sex-Mob“, der nach zahlreichen Fällen sexueller Männergewalt durch migrantische Täter in der Kölner Silvesternacht von einschlägigen Medien schnell herbeigeschrieben wurde. Denn diese Vorfälle, bei denen sich Banden des Mittels sexueller Belästigung und Gewalt bedienten, um ihr eigentliches Ziel der Beraubung von Frauen zu erreichen, sind in dieser Massivität bislang glücklicherweise ein Ausnahmefall.

Doch heute tobt ein Mob aus „besorgten Bürgern“, Pegida und Neonazis. Typen, denen man als Frau nicht nachts alleine begegnen will, bilden Bürgerwehren. Horden von rechten Hooligans und Rockern, die sonst nie ein Hehl aus ihrer Frauenverachtung gemacht haben, spielen sich jetzt als Beschützer „unserer Frauen“ auf und jagen Ausländer. Rechtspopulisten, die noch vor Kurzem im Feminismus eine mindestens ebenso zersetzende Gefahr für das „deutsche Volk“ erblickt hatten wie in Flüchtlingen, sind plötzlich zu glühenden Verteidigern von Frauenrechten mutiert.

Solche Gruppen haben nur auf ein Ereignis wie in Köln gewartet, um damit ihre rassistische Kampagne zu befeuern. Vor einigen Wochen war auf einem vielgelesenen antimuslimischen Internetportal sogar regelrecht dazu aufgerufen worden, Massenvergewaltigungen deutscher Frauen durch Ausländer zu erfinden, um die öffentliche Meinung gegen die weitere Flüchtlingsaufnahme zu beeinflussen.

Als willkommener Vorwand erscheinen die Kölner Ereignisse auch den Unionsparteien. Nun hoffen CDU und CSU gegenüber einer vor dem Druck des Mobs einknickenden Koalitionspartnerin SPD ihre schon lange in den Schubladen liegenden weiteren Asyl- und Strafrechtsverschärfungen durchpeitschen zu können.

Keine Frage: das, was an Silvester in Köln geschehen war, ist ekelhaft und für die betroffenen Frauen traumatisierend. Die Täter – bislang gibt es gerade einmal eine Reihe von Tatverdächtigen – müssen ermittelt und bestraft werden. Doch die dafür notwendigen Gesetze bestehen seit Langem. Auch die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer ist ab einer gewissen Strafhöhe möglich. Doch sollte gelten: Wer bei uns straffällig wird, muss auch bei uns bestraft werden. Zudem gilt es klipp und klar zu sagen: Asylrecht ist ein Grundrecht und kein Gastrecht.

Der Kampf gegen Sexismus und der Kampf gegen Rassismus sollten nicht gegeneinander aufgerechnet werden, sonst verlieren beide Seiten. Denn Angsträume in deutschen Städten darf es weder für Frauen noch für Flüchtlinge und Migranten geben.

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"Bedrohungslüge bleibt", UZ vom 22. Januar 2016



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