Bedingungsloses Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Die Internationale Liga für Menschenrechte (ILM) hat die Ausgestaltung und Durchsetzung eines universellen, bedingungslosen Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung gefordert. Die in den letzten Monaten wiederholt geäußerte Forderung nach Wiederbelebung der bis heute nur ausgesetzten Wehrpflicht – zunächst durch einen Reservistenverband und zuletzt durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg – gäbe berechtigten Anlass zur Sorge. Im Falle einer Wiederbelebung der Wehrpflicht bestünde nur die eingeschränkte Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissens- und Glaubensgründen. Die Internationale Liga für Menschenrechte hält dieses bestehende Verweigerungsrecht aus menschenrechtspolitischer Sicht für unzureichend. „Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ausgestaltung als universelles, bedingungsloses Menschenrecht für alle Betroffenen und jenseits einer Gewissensfrage und –überprüfung ist sowohl aus menschenrechtlicher als auch aus friedenspolitischer Sicht geboten. Es ist als ein übergeordnetes Recht zu verstehen und soll das bestehende Recht zur Kriegsdienstverweigerung erweitern“, so die ILM weiter.

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"Bedingungsloses Recht auf Kriegsdienstverweigerung", UZ vom 26. Mai 2017



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