BDS-Bewegung antisemitisch?

Wir dokumetieren an dieser Stelle die Pressemitteilung des Bundesvorstand der palästinensischen Gemeinde Deutschland e.V. zum BDS-Beschluss des Bundestages.

Der Beschluss des Bundestages, die internationale BDS-Bewegung in Deutschland zu verbieten, verstößt gegen die Meinungsfreiheit und versucht jede Kritik an der israelischen Politik zu unterbinden.

Die palästinensische Gemeinde in Deutschland hat mit Empörung die Debatte im Bundestag am 17.05.2019 verfolgt.

Der Beschluss, die internationale BDS-Bewegung als antisemitisch zu brandmarken und zu verbieten und Gruppen, die BDS unterstützen oder nahestehen, staatliche Räume zu versagen und finanzielle Förderung zu verweigern, ist ein Schlag gegen das Grundgesetz, das die Meinungsfreiheit verbürgt.

Selbstverständlich kann der Bundestag im Rahmen des Grundgesetzes beschließen, was er möchte. Aber ausgerechnet zwei Tage, nachdem das palästinensische Volk der Nakba (Katastrophe) vor 71 Jahren gedenkt, welche mit der Entstehung des Staates Israel und der Vertreibung von 750.000 Palästinenser/innen aus ihrer Heimat Palästina einherging. 25.000 Palästinenser/innen wurden durch zionistische Terrorgruppen wie Irgun und Stern ermordet. 550 palästinensische Dörfer und Städte wurden dem Erdboden gleich gemacht.

Das alles zeigt eine fehlende menschliche Sensibilität zahlreicher Bundestagsabgeordneter.

Viele Menschen haben sich gefragt, ob die Parteien CDU/CSU und SPD, gefolgt von FDP und den Grünen, sich die Mühe gemacht haben, die Forderungen der internationalen BDS-Bewegung anzuschauen.

Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen (BDS) – Die gewaltfreie Antwort auf die Besatzung

Angesichts der hartnäckigen Weigerungen Israels, die Rechte der Palästinenser anzuerkennen, rufen seit 2005 über 100 palästinensische Nichtregierungsorganisationen zum gewaltfreien zivilen Widerstand auf:

  • damit Israel die zahlreichen UN Resolutionen anerkennt und die völkerrechtswidrige Besatzung im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem beendet und die Blockade des Gazastreifens aufhebt.
  • damit Israel den illegalen Siedlungsbau und die Enteignung palästinensischen Eigentums einstellt, sowie die illegale Mauer im Westjordanland wieder abreißt.
  • damit Israel die Vertreibung der einheimischen, palästinensischen Bevölkerung beendet. Das Rückkehrrecht der Flüchtlinge laut UN-Resolution 194 anerkennt und diese für den zugefügten Schaden entschädigt werden.
  • damit Israel die rassistische Diskriminierung der palästinensischen Bürger Israels beendet und sie in allen Bereichen gleichstellt.

Sind diese Forderungen wirklich antisemitisch?

Wir als palästinensische Gemeinde Deutschland begrüßen das Schreiben der 65 israelischen Wissenschaftler und politischen Stiftungen an den Bundestag, die sich gegen das Verbot von BDS in Deutschland aussprechen.

Dieser Beschluss des Bundestages verstößt gegen die Meinungsfreiheit und wird genau das Gegenteil bewirken, nämlich den Antisemitismus zu fördern. Dieser Beschluss wird die Zivilgesellschaft in Palästina schwächen und die Palästina- Solidaritätsgruppen in Deutschland, die für das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes stehen, einschüchtern.

Wir appellieren an alle demokratischen Kräfte in Deutschland, alles zu tun, damit dieser Beschluss zurückgenommen wird und die Kritik an der israelischen Politik weiterhin erlaubt ist.

Siehe dazu „Deutsche Staatsräson“ in der UZ vom 24. Mai 2019

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