ver.di weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli Mindeststandards in der Bundeskulturförderung gelten. Bei allen Förderungen, bei denen das Bundesressort für Kultur und Medien mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, müssen demnach Honoraruntergrenzen eingehalten werden.
Die Basishonorare gelten auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Kulturschaffende können sich in der Kalkulation der Honorare neben den jeweiligen Spartenempfehlungen auf die TVöD-Basishonorare beziehen. ver.di stellt Beispielrechnungen bereit, Kreative und Verwaltungen können darüber hinaus online unter „basishonorare.de“ Honorare kalkulieren.