Mit der Forderung nach fünf Prozent mehr Geld für zwölf Monate und einem überproportionalen Anstieg der Vergütungen für die Auszubildenden begann die IG Metall am 26. April die Tarifrunde für die Beschäftigten im Kraftfahrzeughandwerk. Doch in der Tarifrunde für die rund 36 000 Beschäftigten des hessischen KFZ-Gewerbes ist die Axt am Baum. Die Betriebe der Branche könnten sich höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen durchaus leisten. Denn sowohl bei Nachfrage und Konjunktur stehen die Ampeln im Kraftfahrzeughandwerk auf Grün. Die Umsätze steigen, die Autohäuser und Werkstätten sind gut ausgelastet.
Es wäre also alles gut, gäbe es da nicht die lästigen Tarifverträge mit ihrer angeblich mangelnden Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit oder in Bezug auf die Zuschläge für Samstagsarbeit. Außerdem stehen sie aus Sicht der Arbeit“geber“ einer Reduzierung der Urlaubstage von derzeit noch 30 Tagen im Jahr im Wege. Daher haben die Innungen des KFZ-Handwerks Hessen der Landesinnung das Mandat zur Verhandlung von Tarifverträgen mit der IG Metall entzogen. Daraufhin teilte der Landesinnungsverband als Arbeitgeberverband im KFZ-Gewerbe Hessen der IG Metall mit, in Zukunft keine Tarifverhandlungen mehr mit der IG Metall zu führen und alle gültigen Tarifverträge zu kündigen.
Konkret bedeutet das: Der Landesinnungsverband beabsichtigt, künftig nicht mehr als Ganzes mit der IG Metall Vereinbarungen abzuschließen, sondern dafür extra eine so genannte „Tarifgemeinschaft“ zu bilden. Für diese müssten sich die einzelnen Betriebe positiv entscheiden, wenn der Verband für sie die Verhandlungen mit der IG Metall übernehmen solle, erklärte ein Innungssprecher. Es stört den Innungsverband offensichtlich nicht, dass im März 2016 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig den Innungen verboten hat, einzelne Mitglieder auf deren Wunsch aus der Tarifbindung zu entlassen. Derartige OT-Mitgliedschaften (ohne Tarif) sind zwar bei Arbeitgeberverbänden der Industrie, nicht aber im Handwerk erlaubt. Dessen ungeachtet sind Hessen und Rheinland-Pfalz die einzigen größeren Bezirke in Deutschland, wo es noch keine derartige „Tarifgemeinschaft“ gibt.
IG Metall beleidigt
Einen flächendeckenden Tarifvertrag wird es demnach in Zukunft in Hessen nicht mehr geben. Tarifverträge sollen dann vielmehr von der „Tarifgemeinschaft“ abgeschlossen werden, der die einzelnen Arbeitgeber beitreten können – oder auch nicht. Setzt sich die Landesinnung mit diesem Vorhaben durch, müsste die IG Metall mit jedem einzelnen Autohaus einen eigenen Tarifvertrag abschließen. Wie dann ein solcher Tarifvertrag aussehen wird, hängt dann ganz allein von der Stärke der Belegschaft des einzelnen Betriebs ab.
Die IG Metall gibt sich zunächst nur beleidigt: Bisher habe man in Themenfeldern wie z. B. Meisterpflicht, Digitalisierung im Handwerk oder Fachkräftesicherung gut mit der Landesinnung kooperiert. Josef Windpassinger, zuständiger Bezirkssekretär der IG Metall, Bezirk Hessen-Mitte sagt dazu: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Was reitet die Innungen, in der laufenden Tarifrunde einfach zu erklären, man wolle mit der IG Metall nicht mehr verhandeln? 2016 ist es in den Betrieben gut gelaufen, auch den Beschäftigten gehört ihr verdienter Anteil. Sie haben mit ihrer Arbeit wesentlich dazu beigetragen. Die Innungen entziehen sich ihrer Verantwortung, sie gefährden den sozialen Frieden in den Betrieben“.
Lohndumpingstrategie
Das unverfrorene Halali der Hessischen Landesinnung des KFZ-Gewerbes auf die Tarifbindung überrascht nicht wirklich. Schon viele Jahre fahren viele Unternehmen – bekanntlich nicht nur im KFZ-Handwerk – bundesweit eine massive Lohndumpingstrategie, namens Tarifflucht. Das hat bereits zur deutlichen Erosion der Tarifstrukturen im Handwerk und damit zur Verschlechterung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen in vielen Regionen geführt. Im Geldbeutel schlägt sich das folgendermaßen nieder: Ein Beschäftigter im Kraftfahrzeuggewerbe verdient in einem nicht tarifgebundenen Betrieb im Durchschnitt 23 Prozent weniger als seine organisierten Kolleginnen und Kollegen in einem tarifgebundenen Unternehmen.
Noch gelten die alten Tarifverträge. Wie die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in Zukunft aussehen werden, ist jedoch ungewiss. Dann gelten die bisherigen Tarifregelungen nur für die Mitglieder der IG Metall weiter, und zwar so lange, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. Beschäftigte, die nicht in der IG Metall sind, haben nur einen Anspruch auf die gesetzlichen Regelungen. Das heißt 48 Stunden pro Woche, nur vier Wochen Urlaub, kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keine vermögenswirksamen Leistungen und keine Alterssicherung – um nur die größten Verschlechterungen aufzuzählen. Darum gilt es jetzt, gemeinsam in den Betrieben den Tarifvertrag zu verteidigen. Dazu braucht es gut organisierte Belegschaften, die bereit sind, mit Aktionen auf ihre Lage aufmerksam zu machen und für die Tarifbindung zu kämpfen. Außerdem kann man sich jetzt noch durch Mitgliedschaft in der IG Metall die Errungenschaften der Tarifverträge sichern.