Die ver.di-Tarifkommission für die Arbeiterwohlfahrt NRW hat das am 22. Januar übersandte Angebot der Arbeitgeber positiv aufgenommen und begrüßt den Ansatz der Arbeitgeber, sich am jüngsten Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes zu orientieren. Allerdings sieht die Gewerkschaft die Angleichung an den TVöD bei weitem noch nicht erreicht.
ver.di fordert im Tarifabschluss die Vereinbarung eines Mindestbetrages von 75 Euro, um in dieser Zeit eine notwendige soziale Komponente zu verankern und Ungleichbehandlungen im Vergleich zum öffentlichen Dienst abzuschwächen und erwartet ebenfalls eine spürbare Aufwertung der Tätigkeit der Kinderpflegerinnen und -pfleger. Für Kolleginnen und Kollegen mit ungünstigen Dienstzeiten wird die Gleichbehandlung mit den Regelungen im TVöD durch die Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags von 1,70 Euro auf 20 Prozent und die Übernahme der TVöD-Regelung zum Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschicht gefordert.
Die Fortsetzung der Verhandlungen war für den 25. Februar geplant.