Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in NRW am 29. November 2016 in Köln legten die Arbeit“geber“ ein erstes Angebot vor. Dieses Angebot hat zum Inhalt:
– Erhöhung der Monatsentgelte in zwei Schritten für alle: ab dem 1. Januar 2017 um 2 Prozent, ab dem 1. Januar 2018 um weitere 2,75 Prozent.
– Abweichend davon für Pflegefachkräfte in den Entgeltgruppen 7a und höher: Übernahme von Monatsentgeltbeträgen aus dem TVöD in zwei Schritten,
ab dem 1. Januar 2017 die TVöD-Werte des Jahres 2016,
ab dem 1. Januar 2018 die TVöD-Werte des Jahres 2017.
– Für Erzieherinnen, Erzieher und Kita-Leitungen: Heranführung an die Monatsentgelte des TVöD. Ein konkretes Angebot dazu kündigten die Arbeit“geber“ für die nächste Verhandlungsrunde an.
– Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in zwei Schritten: Ab dem 1. Januar 2017 um 35 Euro und ab dem 1. Januar 2018 um weitere 30 Euro monatlich.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte ver.di die Überlegungen der AWO-Arbeit“geber“, dem Fachkräftemangel in der Altenpflege auch durch eine Anpassung der Bezahlung bei der AWO an die höheren Entgelte im öffentlichen Dienst (TVöD) entgegen zu wirken. Das muss aber mit dem Blick auf alle Beschäftigten der AWO in NRW in allen Bereichen erfolgen.
Die Arbeit in der AWO-NRW ist nach Auffassung der Gewerkschaft genauso viel wert wie im öffentlichen Dienst. Deshalb fordert sie einen Sockel von 50 Euro in den Entgeltgruppen 1–9. Der Arbeit“geber“ antwortet darauf mit Ablehnung.
ver.di zeigt sich erschreckt über das Ausmaß an befristeten Arbeitsverhältnissen bei der AWO in NRW. „Befristung ist keine Perspektive!“ meint die Gewerkschaft und fordert Sicherheit für gute Arbeit mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Auch hier reagiert der Arbeit“geber“ mit Ablehnung, ebenso wie auf die Forderung nach zusätzlichen freien Tagen für ver.di-Mitglieder.
Die Tarifverhandlungen werden am 9. Januar 2017 in Düsseldorf fortgesetzt.