Bundesregierung paktiert weiter mit Erdogan-Regime

Ausweitung des PKK-Verbotes

Von bern

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, kürzlich entsprochen. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz sei, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG – als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden, heißt es in einer jüngst veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme des Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, AZADÎ e. V., und des Kurdischen Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit.

Damit geht die Bundesregierung ausgerechnet gegen Zusammenschlüsse und Organisationen vor, die sich am entschiedensten gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ stellen und diesen zurückdrängen. Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat jedoch weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland: „Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein“, warnten die kurdischen Organisationen.

Mit der vom BMI angeordneten Ausweitung des PKK-Verbots stellt sich die Bundesregierung offen an die Seite der Türkei des Erdogan-Regimes und trägt durch ihre politische Unterstützung und militärische Aufrüstung eine Mitverantwortung für die fatale Politik der AKP-Regierung unter Recep Tayyip Erdogan.

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"Ausweitung des PKK-Verbotes", UZ vom 24. März 2017



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