Aussageverweigerung für das Staatswohl

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt nach den Anschlägen auf die Pipelines Nord Stream 1 und 2 wegen eines „schweren gewalttätigen Sabotage-Angriffs auf die Energieversorgung“. Die Öffentlichkeit wird aus „Gründen des Staatswohls“ nicht informiert. Die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht („Die Linke“) lief mit mehreren Anfragen ins Leere. Bisher sei es nicht möglich, Untersuchungen vor Ort anzustellen, deshalb lägen der Bundesregierung auch keine belastbaren Informationen zu den möglichen Ursachen des Angriffs vor, heißt es laut „Berliner Zeitung“ in einer der Antworten an die Abgeordnete. Eine weitere: Die Bundesregierung sei „nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht erteilt werden können“. Grund dafür sei die „Third-Party Rule“ für die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste. Die erbetenen Informationen berührten „derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt“.

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"Aussageverweigerung für das Staatswohl", UZ vom 21. Oktober 2022



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