Betr.: Ist Antifaschismus verfassungsfeindlich?“, UZ vom 8.7.2016

Ausreichende Argumentation?

Von Thomas Mehner, Krefeld

Das Urteil des Münchner VG gegen die VVN-BdA stützt sich wesentlich auf zwei Vorwürfe: Mitarbeit von Kommunisten und Nähe zu einem klassenmäßig begründeten Antifaschismus, der den Faschismus als Form bürgerlicher Herrschaft versteht. Daran ist aus zwei Gründen nichts Außergewöhnliches: 1. weil beides schlicht selbstverständlich sein sollte und 2. weil von staatlichen bürgerlichen Institutionen gar nichts anderes zu erwarten ist, als dass sie daraus den Vorwurf der Demokratie- bzw. Staatsfeindlichkeit konstruieren. Derartige Vorwürfe von bürgerlicher Politik und Justiz kennen Kommunisten zur Genüge, sie ziehen sich durch die Geschichte von der Weimarer Zeit, dem Faschismus, der BRD der Adenauer-Zeit über die Berufsverbote bis heute, wo sie die Antikommunismuskeule gegen die VVN-BdA schwingen. Faschismus soll nicht als terroristische Diktatur des imperialistischen Monopolkapitals bzw. seine vorbereitende Massenbewegung begriffen, politisches Handelns auf der Grundlage der Erkenntnis, dass im antifaschistischen Kampf die Interessen des Monopolkapitals gegen die der überwiegenden Mehrheit der Menschen stehen, soll kriminalisiert und unterbunden werden. Eine moralisierende Rassismus-Kritik à la „hier die Guten, da die Bösen“ ist erlaubt und erwünscht, weil sie die Ursachen des Faschismus verschleiert und bürgerliche Herrschaft stabilisiert, nicht jedoch das Ziel der „Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln“, d. h. seiner kapitalistischen Klassengrundlage.

So weit, so klar. Aber wie geht nun die VVN-BdA mit diesen „Vorwürfen“ um? (…) Vertritt sie den Standpunkt, wenn die bayerische Staatsregierung wirklich demokratisch sein wollte, müsste sie den Antikommunismus aufgeben? (…)

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"Ausreichende Argumentation?", UZ vom 22. Juli 2016



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