Demonstrationsbeobachtung in Hamburg vom 2.–8. Juli 2017

Ausnahmezustand

Von Elke Steven

Mit insgesamt 43 DemonstrationsbeobachterIinnen hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie viele Versammlungen in der Zeit vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg begleitet. Wir wollen den einseitigen Polizeiberichten genaue Darstellungen der Abläufe entgegenstellen. Unser Ausgangspunkt sind die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Denn diese galten seit jeher „als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers“, wie es im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt.

Wir haben beobachtet, in welchem Maße die Polizei in diesen Tagen die Macht über das Geschehen in der Stadt übernommen hat. Sie hat eskaliert, Bürger- und Menschenrechte ignoriert, sie informierte die Öffentlichkeit falsch und ging mit großer Gewalt gegen die Menschen vor. Schon seit Monaten warnen wir vor dem Ausnahmezustand, der anlässlich des G20 in Hamburg produziert wird. Das, was wir in dieser Woche vorgefunden haben, geht sogar über das, was wir befürchtet haben, noch hinaus. Nicht nur wurden die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch die Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Die Polizei hat, gedeckt von der Hamburgischen Regierung und vermutlich auch im Sinne der Interessen der Innenminister in Bund und Land und der Sicherheitsbehörden den Ausnahmezustand geprobt.

Die Versammlungsfreiheit als Grund- und Menschenrecht galt in Hamburg nicht. Es gab Versammlungen, denen die Polizei ihr Grundrecht zugestand (z. B. die Nachttanzdemo am Mittwochabend), es gab auch solche, wie die am Samstag, 8. Juli 2017, bei denen die Polizei mehrfach massiv kontrollierend und regulierend eingriff. Und es gab die „Wellcome to hell“-Demo, die die Polizei nach wenigen Metern stoppte und regelrecht angriff. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist jedoch ein Menschenrecht, das nicht nach polizeilichen Vorstellungen und Gutdünken gewährt oder verwehrt werden kann. Im Gegenteil ist es das Recht der BürgerInnen, selbst über Zeit, Ort und Gestaltung ihres Protestes zu entscheiden. Versammlungen sind prinzipiell staatsfrei. Während der G20-Proteste in Hamburg ging die Polizei immer wieder mit massiver polizeilicher Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, insbesondere mit Wasserwerfern und Pfefferspray. Immer wieder mussten wir beobachten wie Polizeibeamte ohne Zeitdruck, die Tonfa-Schlagstöcke schwingend, schnell in eine Versammlung hinein liefen und Panik erzeugten. Mehrmals liefen Menschen angsterfüllt Treppen und Wiesen hoch oder überkletterten Mauern. Schwere Verletzungen wurden bei solchen Einsätzen in Kauf genommen. Transparente polizeiliche Aufforderungen gab es meist vorher nicht oder sie waren nicht zu verstehen.

Trotz alledem hat sich immer wieder eine große Anzahl von Demonstrierenden zusammengefunden und konnte zeitweise ihr Recht auf Versammlungsfreiheit durchsetzen. Die BürgerIinnen haben Tag für Tag versucht, sich ihr Recht zu nehmen.

Erschreckend sind die vielen Übergriffe auf die Gruppen, die den Protest funktional unterstützen, insbesondere die RechtsanwältInnen, die Demons­trations-SanitäterInnen und die JournalistInnen.

Da aber ein „Festival der Demokratie“ stattfinden sollte, wollte die Regierung auch das noch selbst in die Hand nehmen. SPD und Grüne organisierten mit einigen Prominenten selbst eine Versammlung. Diese Regierung scheint nicht zu merken, dass eine solche Regierungsdemonstration nur eine peinliche Farce ist und mit Demokratie, Versammlungs- und Meinungsfreiheit nichts zu tun hat.

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"Ausnahmezustand", UZ vom 14. Juli 2017



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