Gern wird im Bundestag immer wieder auf die schlimme Lage der Arbeitsmigranten in Katar oder in anderen Ländern verwiesen. Am 6. Dezember antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass sich Katar mittlerweile gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet habe, „den Rechtsstatus sowie die Arbeitsschutz- und Sozialstandards von Arbeitsmigranten zu verbessern und zu kodifizieren“.
Die aktuelle Situation im eigenen Land scheint man dagegen weitgehend auszublenden: Die Rechte der Arbeitsmigranten, die heute hierzulande auf dem Bau, in der Fleischindustrie, in der Pflege usw. arbeiten, sind kaum im Blick.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) legte am 5. Dezember den diesjährigen Bericht über die „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2017 – Juni 2018“ vor. Im Bericht wird unter anderem im Abschnitt „Schwere Arbeitsausbeutung und die Lohnansprüche betroffener Migranten in Deutschland“ der hierzulande fehlende Schutz von Arbeitsmigranten vor Ausbeutung kritisiert. „Diese Menschen haben faktisch kaum eine Möglichkeit, ihre Lohnansprüche gerichtlich durchzusetzen“, erklärte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, bei der Vorstellung des dritten Jahresberichtes zur Menschenrechtssituation in Deutschland. Schwere Arbeitsausbeutung sei aktuell ein risikoloses Geschäft, betonte sie. Frau Professor Rudolf ist seit dem 1. Januar 2010 Direktorin des Institutes. Sie ist auch Mitglied des Zentralrats der deutschen Katholiken. Kritik kam von ihr zudem an deutschen Rüstungsexporten. „Deutschland darf sich nicht an Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten beteiligen“, so Rudolf.
„Beratungsstellen in Deutschland, die von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen unterstützen, haben seit Jahren einen hohen Zulauf“, heißt es im Bericht. „Die Betroffenen klagen über Löhne weit unterhalb des Mindestlohns, Arbeitgeber führen keine Sozialabgaben für sie ab. Zum Teil sind ihre Unterkünfte menschenunwürdig. Sie müssen eine Vielzahl unbezahlter Überstunden leisten und Arbeitgeber halten sie mit Drohungen oder durch Gewalt davon ab, sich Hilfe zu suchen oder das Arbeitsverhältnis zu verlassen. Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung sind aus vielen Branchen bekannt, beispielsweise der Baubranche, der Fleischproduktion, der Pflege oder der Prostitution.
Für die Betroffenen, die vor allem aus Osteuropa kommen oder aus Ländern außerhalb der EU, hat der ausbleibende Lohn laut Bericht existenzielle menschenrechtliche Folgen: Sie müssen trotz Erwerbsarbeit unter der Armutsgrenze leben, sind zum Teil von Obdachlosigkeit bedroht und damit anfällig für erneute Ausbeutung. Zugleich haben die Menschen nur geringe Chancen, ihre Lohnansprüche arbeitsgerichtlich durchzusetzen.“
Durch die äußerst prekären Lebensumstände seien die teilweise illegal im Land befindlichen Arbeitsmigranten gezwungen, immer wieder schlechte Jobs ohne Absicherung anzunehmen. Im vergangenen Jahr wurden 4 736 Ermittlungsverfahren zu Lohnzahlungen registriert. Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung sind laut Bericht aus vielen Branchen bekannt.Im Bericht werden konkrete Fälle benannt.
Das DIMR, das seit etwa 17 Jahren existiert, nennt sich „Die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands“. Als solche arbeite es – so die Eigendarstellung – auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen. Allerdings wird es in erster Linie vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut berichte jährlich dem Deutschen Bundestag, verfasse aber auch Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte sowie internationale Menschenrechtsgremien.