Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) soll jetzt ein eigenes Gesetz erhalten. Die 2017 per Ministererlass geschaffene Behörde zur Entwicklung von technischen Gerätschaften für Polizei und Nachrichtendienste arbeitete bisher ohne rechtliche Grundlage. Laut einem jetzt veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung soll die Behörde damit das Recht erhalten, unter anderem selber zu ermitteln, mit beschlagnahmten Datenträgern zu arbeiten oder Abhörmaßnahmen durchzuführen.
Ausbau der Hackerbehörde
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)