Aus der Kasse des Volkes

Guntram Hasselkamp zur nichtigen Brennelementesteuer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stand vor einer schwierigen Aufgabe. Es ging darum, eine Steuer für „nichtig“ zu erklären. Steuern zu erheben, ist das souveräne Recht eines jeden Staatswesens und seiner Natur nach Willkür. Der Sinn einer Biersteuer z. B. erschließt sich dem Westfalen eher weniger, dem Blaukreuzler vielleicht schon. Die Behauptung des Zweiten Senats, der „einfache Gesetzgeber“ dürfe keine Steuern „erfinden“, verwundert daher erst einmal. Es sei denn, man schaut sich an, um welche Steuer es sich handelt und wen sie betrifft. Und schon wird alles klar. Es geht um die „Brennelementesteuer“. Sie wurde mit dem Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) 2010 von der CDU/CSU-FDP-Regierung eingeführt. Nicht verfassungskonform, meint Karlsruhe. Schäuble müsse die bislang gezahlten gut 6 Mrd. Euro plus Zinsen (angenehme 6 Prozent) wieder herausrücken.

Seit dem Ausstieg der Kanzlerin aus ihrem Ausstieg aus dem rosa-olivgrünen Atomausstieg präsentieren sich die Energiemonopole als die armen Schweine der Nation, denen die ungeteilte Fürsorge des Staates zu gelten habe. So beispielsweise bei ihrer Verantwortung für die Atommüll-Endlagerung, deren bislang völlig unkalkulierbare Kosten die Große Koalition, im Gegenzug für eine Art Almosen von 23 Mrd. Euro, großzügig übernommen hat. Genauer gesagt, uns allen aufgebrummt hat. Nachdem die Stromkonzerne allein von 2002 bis 2008 laut „Handelsblatt“ Gewinne von rund 100 Mrd. Euro eingefahren hatten.

Keine Steuer „erfinden“ hört sich nach Kampf gegen staatliche Willkür und Ausplünderung an. Wenn man nicht wüsste, wem die Fürsorge gilt. Nun, jenseits der Eigenwerbung, versucht das BVerfG so etwas wie eine zweistufige „Begründung“. Erster Schritt: Die nicht-verfassungskonforme Steuer. In Art 105 II GG ist die Zuständigkeit des Bundes über die „übrigen Steuern“ festgeschrieben. In Art 106 GG werden dazu erläuternd Steuerarten aufgelistet. Und nun kommt es: Alles was da nicht aufgeführt sei, sei eben nicht verfassungskonform.

Das steht da nicht. Daher bemüht das BVerfG eine Menge Rechtsdogmatismus zur fundamentalen Bedeutung der Systematik der Finanzverfassung etc.pp. Nun ja, kann man so sehen, muss man nicht. Nun aber Schritt Zwei.

Wenn es die verfassungswidrige Steuer gibt, ist die Kernbrennstoffsteuer eine solche? Gemeinhin galt die Kernbrennstoffsteuer als Verbrauchsteuer. War also OK. Verbrauchsteuern heißen Verbrauchssteuern, weil sie vom Verbraucher, genauer vom Endverbraucher bezahlt werden sollen, meint Karlsruhe. Also die Mineralölsteuer vom Autofahrer, auch wenn der nicht selber veranlagt wird. Genau da liege bei der Kernbrennstoffsteuer der Hase im Pfeffer, so der Zweite Senat. Die hätten die Falschen bezahlt. Die Multis. Und so etwas geht gar nicht.

Begründung? Die Bundesregierung habe vor der Beschlussfassung die Vermutung geäußert, dass den Konzernen eine Kostenüberwälzung nicht möglich sein werde. Die Basis der 6-Mrd.-Entscheidung des BVerfG ist nicht die Faktenlage, sondern Äußerungen der Bundesregierung im politischen Raum, der geprägt war vom Unmut über oben genannte Rekordgewinne und der Sorge um noch höhere Strompreise. Hier hat also nicht die „normative Kraft des Faktischen“ das Zepter geschwungen, sondern die faktenschaffende Kraft der normsetzenden Unterstellung.

Eon, EnBW, RWE und Vattenfall hätten realiter erst dann die Brennelementesteuer aus eigener Tasche bezahlt, wenn eine dem zuzuordnende Gewinnschmälerung eingetreten wäre. Davon war natürlich nicht die Rede. Auch der triviale Umstand, dass die Möglichkeit zur Steuerüberwälzung ganz generell von der Geschäfts- und Konkurrenzsituation abhängt, Verbrauchsteuern, so betrachtet, per se unter das Verdikt der möglichen Grundgesetzwidrigkeit fallen würden, spielte in Karlsruhe ebenso wenig eine Rolle wie die nun konsequenterweise an die Multis zu stellende Forderung, die also zu Unrecht an ihre Stromkunden tatsächlich überwälzten Steuer-Milliarden ebenso wieder herauszurücken.

Brillant. Die Stromkunden haben zuerst zu hohe Preise bezahlt und müssen nun, zum Zweiten, über ihre Steuern den Konzernen einen nicht entstandenen Verlust ersetzen. Das muss man erst einmal hinbekommen.

Anders als im Falle Griechenlands wird der Finanzminister ein offenes Ohr und eine ebenso offene Kasse haben. Schon der „Kronjurist des Dritten Reiches“, Carl Schmitt, wusste zwischen Freund und Feind zu unterscheiden. So sind denn die erklärten Verteidiger der Verfassung von 1949, die Kommunisten, verboten, die amtlich verfassungsfeindliche NPD dagegen ist erlaubt. Die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist, trotz Art 26 I GG, erlaubt, wenn ihn die Hassprediger im Parlament und den Medien betreiben. „Hassprediger“, die den Krieg hassen, „Spinner“, „Verschwörungstheoretiker“ o.ä, müssen im bösen, bösen Internet verboten werden. Das BVerfG kann so etwas rechtsdogmatisch korrekt erklären. Für irgendetwas müssen die zahllosen Semester Jura ja gut gewesen sein.

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"Aus der Kasse des Volkes", UZ vom 16. Juni 2017



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