Aufträge an Mindestlohn koppeln

Unternehmen können von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht verpflichten wollen, den in diesem Verfahren geltenden Mindestlohn zu zahlen.

Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.

In dem Fall hatte die Stadt Landau im Jahr 2013 das private Zustell-Unternehmen RegioPost von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen. In Rheinland-Pfalz sind Unternehmen verpflichtet, den Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen den landeseigenen Mindestlohn in Höhe von damals 8,70 Euro pro Stunde zu zahlen.RegioPost hatte diese Zusage verweigert.

Das Unternehmen zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Europäischen Gerichtshof angerufen. Der hat nun entschieden, dass ein entsprechender Ausschluss von der Vergabe mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Aufträge an Mindestlohn koppeln", UZ vom 27. November 2015



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit