Unternehmen können von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht verpflichten wollen, den in diesem Verfahren geltenden Mindestlohn zu zahlen.
Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.
In dem Fall hatte die Stadt Landau im Jahr 2013 das private Zustell-Unternehmen RegioPost von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen. In Rheinland-Pfalz sind Unternehmen verpflichtet, den Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen den landeseigenen Mindestlohn in Höhe von damals 8,70 Euro pro Stunde zu zahlen.RegioPost hatte diese Zusage verweigert.
Das Unternehmen zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Europäischen Gerichtshof angerufen. Der hat nun entschieden, dass ein entsprechender Ausschluss von der Vergabe mit dem Unionsrecht vereinbar ist.