Zwei Dinge werden in 68er-Bilanzen oft übersehen: Die organisierte Arbeiterjugend nahm wieder einen Aufschwung, völlig unabhängig von Rudi Dutschke o. ä., Falken und Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (am 150. Karl-Marx-Geburtstag gegründet) drückten auf die Gewerkschaften, so dass 1969 eine zehntausendköpfige Menge in Köln für Arbeiterjugendforderungen demonstrierte. Vor allem ging es gegen „Omas Gewerbeordnung“ aus preußischen Zeiten. 1904 hatte diese und ihre Wirkungen zum Freitod eines Berliner Schlosserlehrlings geführt, der gemäß damals noch gültiger preußischer Gesetzeslage der „väterlichen Erziehungsgewalt“ seines Meisters unterstand und Merkmale fortgesetzter körperlicher Misshandlung aufwies. Gegen solche Lehrlingsschinderei entstand die Arbeiterjugendbewegung, die ab 1968 wieder Aufschwung nahm.
Die Gewerbeordnung wurde abgeschafft, ein neues Gesetz kam zustande. Zweitens wird jedoch ein Negativposten heute wieder sichtbar: Die 68er-Kapitalismuskritik wurde zurückgedreht. Verfassungsschutzämter werten sie als verfassungsfeindlich, antifaschistische Kapitalismuskritik wird als nicht grundgesetzkonform gewertet. So kehrt der Inlandsgeheimdienst zu seinen postfaschistischen Ursprüngen zurück. Sogar der Schwur der Häftlinge von Buchenwald wird als verfassungsfeindlich eingestuft, weil er für die Beseitigung des Nazismus „mit seinen Wurzeln“ eintritt, und Linke sähen diese Wurzeln in jeglicher bürgerlicher Ordnung. Das ist absurd. Demokratie und Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit warten auf konsequente Verteidigerinnen und Verteidiger!