Die Gewerkschaft ver.di hat dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) vorgeworfen, die momentane Krisensituation zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsdienste zu verschlechtern und geltende Tarifverträge zu unterlaufen. Der BDSW hatte seinen Mitgliedsunternehmen geraten, den Sicherheitsdiensten vor den Geschäften des Einzelhandels nur den Mindestlohn zu zahlen. „Das ist ein offener Aufruf zum Tarif- und Rechtsbruch“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
In einem Rundschreiben an seine Mitglieder erklärt der BDSW, bei Zutrittskontrollen im Einzelhandel handele es sich nicht um eine Sicherheitstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. Die einschlägigen Lohntarifverträge seien daher nicht anwendbar. Lediglich der gesetzliche Mindestlohn müsse gezahlt werden, die eigentlich vorgeschriebene Qualifikation sei entbehrlich.