Diskussion zum KPD-Verbot in Bremen

Aufrüstungshindernis

Von om

Als am 17. August 1956 das Bundesverfassungsgericht die KPD verbot, saß Willi Gerns als damaliger FDJ-Funktionär schon im Gefängnis. Bei der Podiumsdiskussion, die die DKP Bremen zu diesem Jahrestag am 4. August veranstaltete, berichtete er, wie sich vor Gericht ein alter Nazi als Richter und ein alter Nazi als Staatsanwalt die Bälle zuspielten. Die Linkspartei-Abgeordnete Inge Höger wies darauf hin, dass die KPD-Mitglieder sich vor dem Verbot an der illegalen Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung beteiligt hatten – die KPD war ein Hindernis für den Aufbau der neuen Armee des alten Imperialismus. Der DDR-Rechtswissenschaftler Ekkehard Lieberam stellte fest, dass die Verfolgung von DDR-Funktionären nach 1990 als „dritte Welle der Kommunistenverfolgung“ in einer Linie mit dem KPD-Verbot stehe. Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele machte deutlich, dass die Verfolgung der Kommunisten auch allen anderen demokratischen Kräften geschadet habe. Heute gegen das KPD-Verbot zu kämpfen, bedeute nicht nur, eine Entschädigung für vergangenes Unrecht zu fordern. Weil das KPD-Verbot eine juristische Waffe gegen Demokraten sei, sei der Kampf dagegen auch ein Kampf um die Zukunft.

85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zur Diskussion im Bürgerhaus Weserterrassen gekommen. Nachdem er einen Artikel zum Thema in der Regionalzeitung gelesen hatte, sagte ein Justizbeamter des Landes Bremen gegenüber einem DKP-Mitglied: Er könne nicht glauben, dass ein Kommunist in unserem Land für seine Gesinnung ins Gefängnis gesteckt worden sei.

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"Aufrüstungshindernis", UZ vom 12. August 2016



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