Insgesamt 940 politische Straftaten – darunter Körperverletzungen, Bedrohungen und das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – zählten die zuständigen Polizeibehörden Behörden seit dem ersten „Pegida“-Aufmarsch im Oktober 2014 in Dresden. 255 davon werden explizit der „politisch motivierten Kriminalität rechts“ zugeordnet. Dies geht aus der am Montag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Diese hatte um Auskunft darüber gebeten, wie viele Straftaten der Rechten seit dem ersten „Pegida“-Aufmarsch von den Behörden erfasst worden seien. Obwohl sich unter den Anmeldern von „Pegida“-Aufmärschen außerhalb Dresdens „auch Personen des rechtsextremistischen Spektrums, die rechtsextremistischen Parteien (wie NPD, Die Rechte, Pro NRW) oder der neonazistischen Szene angehören“ befinden, verweigert die Bundesregierung der Linksfraktion weitergehende detailierte Auskünfte. „Eine weitergehende Aufschlüsselung“ sei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „auf der Grundlage der vorliegenden Informationen nicht möglich“, heißt es in der Antwort lapidar.
Aufmärsche von Kriminellen
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