Im Landkreis Mittelsachsen soll ungeimpftes Gesundheitspersonal weiterarbeiten – trotz der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Der Landkreis beruft sich auf einen „Ermessensspielraum“ der Gesundheitsämter. 570 Einrichtungen, die ungeimpfte Beschäftigte an das Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet hatten, sähen die Versorgungssicherheit gefährdet, wenn Betretungs- und Tätigkeitsverbote für die betroffenen Mitarbeiter ausgesprochen würden.
In Mittelsachsen konnten etwa 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen laut Landratsamt weder einen Immunitätsnachweis noch ein ärztliches Attest vorlegen. Sie sollen eine amtliche Bescheinigung bekommen, dass sie unverzichtbar sind. Knapp ein Drittel der gemeldeten 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat ein solches Schreiben bereits erhalten und kann seiner Tätigkeit weiter ohne Einschränkungen nachgehen.