Das Amtsgericht Cochem hat die frühere Kindergärtnerin und Sozialpädagogin Ria Makein aus Bedburg-Hau und den Theologen, Erzieher und Mathematiker Johannes Wollbold aus Weimar jeweils zu 60 Tagessätzen wegen „Hausfriedensbruchs“ auf dem Bundeswehrflugplatz Büchel verurteilt. Die beiden müssen zudem die Gerichtskosten tragen. Am 28. Mai 2023 hatten Makein und Wollbold gemeinsam mit anderen das im Umbau befindliche Militärgelände durch ein offenes Tor betreten, um auf die dortige Stationierung atomarer Massenvernichtungswaffen und den dadurch bewirkten Bruch von Grundgesetz und Völkerrecht aufmerksam zu machen.
Ria Makein protestierte auf dem Flugplatz. Johannes Wollbold sorgte mit einer Mitstreiterin für den zeitweiligen Stopp der Bauarbeiten, indem er mit Bauarbeitern, Sicherheitspersonal und Soldaten über die Völkerrechtswidrigkeit der US-Atombomben sprach. Der Umbau bereitet nämlich die Stationierung atomwaffenfähiger US-amerikanischer Tarnkappenbomber F35 vor. Bei der Verhandlung am 8. Januar im voll besetzten Gerichtssaal wiesen beide Beklagten eindringlich auf die Eskalationsgefahr bis hin zum Atomkrieg hin, die durch die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten gestiegen sei.
Staatsanwalt Mölich erkannte die „nachvollziehbaren“ Motive der beiden, sah in ihrer Aktion jedoch nicht einen legalen Versuch, die Vorbereitung eines Massenmords durch den Einsatz von Atombomben zu verhüten, sondern nur Hausfriedensbruch. Er beantragte, beide zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu verurteilen, da beide vorbestraft seien. Makein und Wollbold hatten bereits am 30. April 2019 mit einer gewaltfreien Aktion in Büchel für eine kurze Zeit die planmäßigen Starts der Bundeswehr-Tornado-Jets und damit das Üben eines Atomkriegs verhindert. Ria Makein hatte die daraus folgende 30-tägige Freiheitsstrafe im Mai 2022 in der Justizvollzugsanstalt Willich zu einer „Mahnwache hinter Gittern“ genutzt.
Zum Beweis der Tatsache, dass „Atomwaffen töten, bevor sie eingesetzt“ würden, beantragte Johannes Wollbold, Dr. med. Alex Rosen, Vorstandsmitglied der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW, als Zeugen zu laden. IPPNW verfügt über Expertisen zu gesundheitlichen Folgen von Atomwaffentests, des Uranbergbaus und der Produktion von Atomwaffen. Richterin Kürzel lehnte den Antrag jedoch ab und folgte in ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Beklagten legen Berufung ein.