Der Atomausstieg im Jahr 2011 verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Aber den klagenden Energiekonzernen RWE, Eon und Vattenfall steht eine Entschädigung zu, urteilte am vergangenen Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, ist noch nicht geklärt. Die Konzerne hatten 19 Mrd. Euro Schadenersatz vom Bund verlangt.
Kurz vor dem GAU in Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Regierung den unter Rot-Grün ausgehandelten Kompromiss zum Atomausstieg kassiert und den Unternehmen längere Restlaufzeiten zugeschanzt. Sie kündigte ohne Not einen einvernehmlichen Ausstiegsplan, den auch die Konzerne unterschrieben hatten. Nach der Katastrophe in Japan betrieb Merkel dann hierzulande ganz schnell den Ausstieg aus dem Ausstieg vom Ausstieg.