Neuer Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums soll Tricksereien der Energieunternehmen beenden

Atomkonzerne sollen haften

Von Bernd Müller

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) macht endlich ernst. Mit einem nun vorgelegten Gesetzesentwurf will er verhindern, dass sich die Energiekonzerne aus den Verpflichtungen des Atomausstiegs davonstehlen können. Demnach will er die Unternehmen für Abriss- und Entsorgungskosten von Kernkraftwerken ihrer Tochtergesellschaften per Gesetz in Haftung nehmen.

Der Düsseldorfer Energiekonzern E.on hatte im letzten Jahr angekündigt, sich in zwei Gesellschaften zu teilen. Das inzwischen ertragsarme Geschäft mit der Energieerzeugung aus Atom, Kohle und Gas soll ab dem zweiten Halbjahr 2016 im neuen Unternehmen Uniper aufgehen (UZ berichtete, 50/2014). Von Anfang an stand der Verdacht im Raum, Uniper solle eine Art Bad Bank für die sieben Atomkraftwerke von E.on werden.

Zwar haben alle vier Atomkonzerne in Deutschland zusammen rund 38 Milliarden Euro für den Rückbau und die Endlagerung der Anlagen zurückgelegt, und Uniper soll die rund 16 Milliarden Euro an Rückstellungen von E.on übernehmen. Doch diese reichen nach aktuellen Schätzungen bei weitem nicht aus. Hinzu kommt, dass das Geld in Kraftwerke investiert wurde, die ständig an Wert verlieren. Ob die Summe tatsächlich aufgebracht werden kann, wird immer unwahrscheinlicher. Einflussreiche Politiker, vor allem aus den Unionsparteien, fordern deshalb, dass der Staat die Kosten übernehmen solle.

Experten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geben an, dass die 38 Milliarden auf keinen Fall reichen werden. Mindestens 50 bis 70 Milliarden wären für den Rückbau der Atomanlagen und Endlagerung des radioaktiven Mülls notwendig. „Niemand kann zuverlässig vorhersagen, wie hoch die Kosten für Rückbau und Entsorgung werden“, sagt DIW-Experte Christian von Hirschhausen.

Tatsächlich liegen Erfahrungswerte vor, welche die Einschätzung des DIW unterstützen. Das Kernkraftwerk in Lubmin wird nun schon fast 20 Jahre zurückgebaut, und die Arbeiten sollten 2008 abgeschlossen sein. Neuere Schätzungen besagen, dass man noch mindestens ein Jahrzehnt damit beschäftigt sein wird. Auch die Kosten sind deutlich höher als geplant. Waren 3,2 Milliarden Euro veranschlagt, hat der Abriss dem deutschen Steuerzahler bisher 4,2 Milliarden Euro gekostet. Und es wird noch mehr. Henry Cordes, Vorstandschef der staatlichen Energiewerke Nord, die für den Abriss zuständig sind, meinte gegenüber Die Zeit, „der Finanzbedarf ist noch nicht abschließend durchdekliniert“. Auch der Rückbau des britischen Atomkomplexes Sellafield sei „bislang doppelt so teuer wie geplant“, sagte von Hirschhausen. Die Entsorgung der Abfälle sei noch gar nicht kalkulierbar, da immer noch kein Endlager gefunden wurde.

Würden die Haftungsregeln vor diesem Hintergrund nicht geändert, wäre die neue E.on fünf Jahre nach der Konzernspaltung aus dem Schneider. Das geltende Recht gestatte momentan, heißt es in einem aktuellen Arbeitspapier des Wirtschaftsministeriums, „grundsätzlich die Kündigung von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen mit der Folge einer Begrenzung der Nachhaftung“. Anders ausgedrückt: Sollten die Rückstellungen von Uniper für den Rückbau der Atommeiler und die Lagerung des Mülls nicht ausreichen, müsste zunächst auch die neue E.on haften. Doch diese Nachhaftung endet nach fünf Jahren.

Das soll nun geändert werden. Der Gesetzentwurf solle sicherstellen, „dass das Vermögen der gesamten Konzerne, deren Teil die Betreibergesellschaften sind, zur Deckung der nuklearen Entsorgungskosten herangezogen werden kann“, heißt es in dem Papier weiter. Die Nachhaftung knüpfe daran an, „dass eine Betreibergesellschaft von einem Mutterunternehmen beherrscht wird“.

Die Beherrschung könne etwa darin bestehen, „dass die Mehrheit der Anteile oder der Stimmrechte an der Betreibergesellschaft von dem Mutterunternehmen gehalten wird“. Dann hafte das Mutterunternehmen – und damit der gesamte Konzern – für die atomrechtlichen Verpflichtungen der Betreibergesellschaft. Wenn die Beherrschung der Betreibergesellschaft endet, etwa durch eine Umstrukturierung, solle die Nachhaftung bestehen bleiben, heißt es in dem Papier. „Ein Konzern kann somit Teile seines Vermögens nicht mehr der Nachhaftung entziehen.“

Mit dem Versuch, sich aus der Haftung zu stehlen, steht E.on aber nicht allein. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall, der sich im hundertprozentigen Staatseigentum befindet, ist vor Jahren schon auf die Idee gekommen. 2012 strukturierte das Unternehmen sein Deutschlandgeschäft neu und löste dabei den Beherrschungsvertrag zwischen der schwedischen Mutter- und der deutschen Tochtergesellschaft. Der grüne Energieminister von Schleswig-Holstein, Robert Habeck, kommentierte das damals: Die schwedische Muttergesellschaft habe sich „faktisch aus seiner Rolle als Mithaftender für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel zurückgezogen“. Auch diesen Versuch will das Wirtschaftsministerium durchkreuzen. Dort heißt es, das Gesetz definiere den schwedischen Mutterkonzern als „beherrschendes Unternehmen“ und dieses soll in Zukunft voll mithaften.

E.on will das neue Gesetz verhindern. Der Konzern hat angekündigt, dagegen klagen zu wollen, sollte es vom Bundestag verabschiedet werden. „Der Entwurf dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten“, sagte ein Unternehmens-Sprecher. Das gelte vor allem „für die vorgesehene zeitlich und betragsmäßig unbegrenzte Haftung.

Es werde nicht einfach, die Zustimmung des Bundestags zu bekommen, schreibt Die Zeit (3. September). „Denn vor allem in der CDU und der CSU – und in der bayerischen Staatskanzlei – finden die Vertreter der Stromkonzerne viel Gehör“, heißt es dort. Sie warnten, dass die Unternehmen pleitegehen könnten oder dass es zu Stromausfällen kommen würde. Manche, wie Marie-Luise Dött, umweltpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, fordern, dass der Staat statt der Konzerne einspringen solle, wenn die Rückstellungen nicht reichen. „Wir müssen die Energieversorger am Leben halten“, sagte Dött, als ob das Überleben der Konzerne ernstlich in Gefahr wäre.

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"Atomkonzerne sollen haften", UZ vom 11. September 2015



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