Astrazeneca muss ­informieren

Das Oberlandesgericht Bamberg hat das Pharmaunternehmen AstraZeneca am Montag dazu verurteilt, Daten über Thrombosefälle nach Impfungen mit dem von der Firma produzierten Mittel „Vaxzevria“ herauszugeben. Das Gericht hatte laut „BR24“ zuvor festgestellt, dass der von AstraZeneca hergestellte Impfstoff geeignet sei, eine Darm­venen­thrombose hervorzurufen. Nun muss das Unternehmen umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen informieren. Das Urteil ist ein Teilerfolg im Prozess einer 33-Jährigen, die nach einer Impfung mit „Vaxzevria“ erkrankte. Sie fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.000 Euro für den Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro als Ausgleich für künftige Beeinträchtigung.

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"Astrazeneca muss ­informieren", UZ vom 12. April 2024



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