Die Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich ist in der Tat sozialabgaben- und steuerfrei. Helfen würde sie aber, auch wenn es keine Rentenpunkte bringt. Dazu müsste sie aber auch ankommen. Ich kenne in Dresden einige Wohnassistenten der „Lebenshilfe“, die davon bisher nicht einen Cent gesehen haben. Selber bin ich als „geringfügig Beschäftigter“ 20 Stunden die Woche für nach wie vor 450 Euro monatlich in der Pflege tätig. Die Anhebung auf 520 Euro ist eine „Kann-Bestimmung“, sprich: kann, muss aber nicht …
Von den 3.000 Euro kann ich nur träumen, obwohl sie auch „geringfügig Beschäftige“ erhalten könnten. Also stehe ich mit solchen Behauptungen ziemlich ratlos da. Die drehen nämlich immer weiter an der Preisschraube und wir wissen nicht mehr, wie wir das alles noch stemmen können. Wie soll das noch weitergehen?
Insofern bleibt zu konstatieren, diese Gesetze sind doch höchst umstritten. Augenwischerei! Ich habe noch nichts davon gehört, dass sich irgendwer für uns einsetzt. Die berühmte A-Karte eben.