Die im Oktober 2020 vom Bundestag beschlossene „Wahlrechtsreform“ ist eine demokratisch-rechtsstaatliche Bankrott-Erklärung. Der Bundestag hat derzeit 709 Mitglieder, 111 mehr, als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 können es nach dieser „Wahlrechtsreform“ sogar über 709 Mitglieder werden. Jeder Abgeordnete kostet den Steuerzahler weit über 35.000 Euro im Monat (Gehalt, Kostenpauschale, persönlicher Mitarbeiter, Altersversorgung). Es ist ein Armutszeugnis der im Bundestag vertretenen Parteien, seit 2013 keine vernünftige Wahlrechtsreform verabschiedet zu haben. Ein praktikabler Lösungsansatz für eine grundlegende Reform wäre eine Reduzierung der Wahlkreiszahl auf 225 Wahlkreise.
Armutszeugnis
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