Gezerre um Hartz-IV-Nachfolge wird keine Verbesserung bringen

Armut bleibt Gesetz

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen, den Menschen, die bisher von Hartz IV leben mussten, ab 1. Januar nächsten Jahres ein „Bürgergeld“ zu zahlen. CDU/CSU und AfD votierten dagegen, die Partei „Die Linke“ enthielt sich der Stimme.

Wenige Tage später war zumindest das Einführungsdatum schon wieder Makulatur: Der Bundesrat verweigerte mit den Stimmen der von der Union geführten Bundesländer am Dienstag dem Gesetz seine Zustimmung. Damit geht es nun in den Vermittlungsausschuss und das sich schon seit Wochen hinziehende Gezerre um dieses Gesetz geht in die nächsten Runden. Selbst die vom Bundestag beschlossene magere Erhöhung der bisherigen Regelsätze um 53 Euro für erwachsene Empfänger wird damit nicht zum 1. Januar kommen, es sei denn, die Streitenden einigen sich binnen der nächsten Tage.

Die Ärmsten in diesem Lande, auf deren Rücken dieses Schmierentheater stattfindet, hätten aber dringend noch viel umfassendere Hilfe nötig. Einen Tag nach der unwürdigen, weil folgenlosen Abstimmung im Bundestag veröffentlichte das Statistische Bundesamt die neue Schätzung zur aktuellen Inflationsrate, die inzwischen mit 10,4 Prozent ihren höchsten Stand seit 1951 (!) erreicht hat. Das Amt hat diese Durchschnittsrate ergänzt durch Berechnungen für einzelne Warengruppen. Danach haben sich die Kosten für Energie nicht um 10, sondern um 43 Prozent verteuert, Speisefette und Speiseöle um 50 Prozent, Molkereiprodukte und Eier um 29 Prozent, Gemüse um 23 Prozent, Brot und Getreideerzeugnisse um 20 Prozent – und so weiter. Das sind aber die Waren, für die die Armen im Gegensatz zu den Reichen im Lande den größten Teil ihrer schmalen Einkünfte ausgeben. Für sie liegt die Inflationsrate also nicht bei 10 Prozent, sondern viel höher. Sie sollen nun weiter gleichzeitig frieren und hungern.

Die Begründungen, die im Bundestag zur Ablehnung selbst dieser Mini-Reform angeführt wurden, trieften vor Heuchelei und Zynismus. Da wurden vom CDU-Sprecher Hermann Gröhe fiktive Hartz-IV-Empfänger mit „150.000 Euro Vermögen“ herangezogen, um gegen die schüchterne Lockerung bei der Heranziehung von Rücklagen zu wettern. Das ist plumpe Hetze gegenüber Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben und nun arbeitslos geworden sind. Vergeblich hatte im Vorfeld der Deutsche Gewerkschaftsbund die vor der Bundestagsdebatte seitens der CDU und CSU aufgeführten Rechenbeispiele auseinandergepflückt und ins Reich der Fabeln verwiesen.

Praktisch keine Rolle hat bei der Debatte ein Plädoyer gespielt, das von den Personalräten der Jobcenter vorgetragen wurde. Sie sprachen sich für großzügige Übergangsregelungen zur Linderung der im Lande unter den Ärmsten grassierenden Not, aber gleichzeitig für eine Verschiebung der grundlegenden Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld aus. „Schon jetzt“, ließ die Gewerkschaft ver.di am 12. November in ihren „ver.di news“ wissen, fehle „in den Jobcentern Personal“. Die Beschäftigten seien überlastet „nicht zuletzt, weil durch etwa eine halbe Million Geflüchteter aus der Ukraine das Antragsvolumen sprunghaft gestiegen sei. Die Personalräte fordern mehrere tausend Neueinstellungen – sonst drohe der Kollaps.“

Das unwürdige Schwarzer-Peter-Spiel, das den gegensätzlichen Abstimmungsergebnissen von Bundestag und Bundesrat nun folgt, wird also nicht nur auf dem Rücken der Empfänger der Grundsicherung, sondern auch auf dem Rücken derer ausgetragen, die das alles im Alltag umsetzen sollen.

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"Armut bleibt Gesetz", UZ vom 18. November 2022



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