Rolf Geffken: Umgang mit dem Arbeitsrecht – Eine Rezension

Arbeitsrecht und Klassenantagonismus

Von Holger Czitrich-Stahl

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Rolf Geffken

Umgang mit dem Arbeitsrecht

Ein Handbuch für Beschäftigte

VAR Verlag 2019

391 Seiten, 26,80 Euro.

Neoliberalen wie Unternehmern ist Arbeitsrecht ein Dorn im Auge. Rolf Geffken, seit 1977 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, dokumentiert deshalb in der Neubearbeitung seines Rechtsratgebers sowohl geltendes Recht als auch die Veränderungen, die das Arbeitsrecht in vierzig Jahren erfuhr. Das ist ein Politikum, weil sich die Wirkungen dieser Aushöhlungspraxis akribisch nachweisen lassen. Daher legt Geffken keinen „neutralen“ Ratgeber vor, sondern einen explizit auf politisches und gewerkschaftliches Handeln orientierten Leitfaden im Interesse der arbeitenden Menschen.

Die Bilanz der Arbeitsrechtsentwicklung nach vierzig Jahren fällt ernüchternd aus. Unter der neoliberalen Hegemonie wurden Arbeitsverhältnisse prekarisiert, Lohnabhängige entrechtet und um den Lohn ihrer Mehrarbeit geprellt („Arbeitszeitkonten“), Betriebsräte zum Rechtsabbau genötigt. Geffken nennt dies „Entrechtung durch Manipulation“. Belegschaftsspaltung, prekäre Beschäftigung, Lohndumping, alle diese Verschlechterungen der Rechtsstellung und der materiellen Lage der Beschäftigten kamen unter der Verbrämung als „Modernisierung“ zustande.

Dass mit Begriffsverwirrung Klassenkampf von oben betrieben wird zeigt Geffken unmissverständlich auf. Als ein Zentralproblem des Arbeitsrechts in der BRD sieht er, dass das Richterrecht eine zu bedeutende Stellung einnimmt und somit die Rechtslage eher verkompliziert. Noch immer konnte bei uns – im Gegensatz zur DDR – kein Arbeitsgesetzbuch geschaffen werden. Es müssen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so sein Fazit, stets neu erkämpft und verteidigt werden. Sie sind Bestandteil des betrieblichen und gesellschaftlichen Klassenkonflikts: Rechtsfragen sind Machtfragen.

Folgerichtig beginnt der erste von acht Teilen des Handbuches mit der prinzipiellen Aufarbeitung des Grundwiderspruchs zwischen Kapital und Arbeit. Auch das Arbeitsrecht selbst, das er im Übrigen in sechs weiteren Kapiteln detailliert auffächert und handlungspraktisch erläutert, ist ein Ergebnis dieser Klassenauseinandersetzungen: Das bürgerliche Recht weigerte sich bis zur Novemberrevolution, Kollektivrechte der Arbeiterschaft anzuerkennen, und betrachtete Fabrikant und Fabrikarbeiter als prinzipiell ebenbürtige Rechtspersonen. Erst die Arbeiterbewegung und die solidarische Praxis in den Arbeitskämpfen erzwangen die Anerkenntnis des sozialen Gegensatzes im Recht, somit ein eigenständiges Arbeitsrecht, das immer Teil der Austragung von Klasseninteressen geblieben ist und bleiben wird. Doch die Kapitalseite mochte sich nie mit kollektiven Rechten anfreunden.

Rolf Geffken lässt auf diese historisch-dialektische Betrachtung des Arbeitsrechts folgend mit einer Fülle von praktischen Rechtsbeispielen die geltenden Vorschriften lebendig werden. Seine Darstellung ist politisch und parteilich, konkret und mit Beispielen und Weblinks unterlegt. Er legt großen Wert auf eine klare Sprache anstatt auf pseudojuristische Begriffshuberei. Dieses Handbuch gehört in jedes Betriebs- und Personalratsbüro, in jede Verwaltungsstelle der Gewerkschaften und Sozialverbände, vor allem gehört sein Inhalt wieder in die Köpfe der Betroffenen.

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"Arbeitsrecht und Klassenantagonismus", UZ vom 12. April 2019



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