Arbeitskleidung für die Altenpflege

Die meisten Pflegekräfte in Seniorenzentren müssen ihre pflegerische Arbeit in Straßenkleidung beziehungsweise in privater Arbeitskleidung durchführen.

Dagegen klagte nun eine Recklinghäuser Pflegekraft und Betriebsrätin mit dem Ziel, dass ihr der Träger ihrer Einrichtung dienstliche Arbeitskleidung bezahlt und diese desinfizierend reinigen lässt.

Die erste Anhörung dazu findet am 24. März, 9 Uhr, im Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37–39) statt.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Arbeitskleidung für die Altenpflege", UZ vom 19. März 2021



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit