In den Seniorenzentren wird Infektionsschutz nicht besonders großgeschrieben – auch nicht in Zeiten der Pandemie

Arbeitskleidung fehlt

In den deutschen Seniorenzentren kommt der Großteil der Beschäftigten in Straßenkleidung zur Arbeit und verlässt diese damit. Das birgt das Risiko, dass dadurch Krankheitserreger in die Einrichtungen hinein- oder herausgetragen werden. Der mögliche Schaden für Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigte, aber auch für Außenstehende, wird billigend in Kauf genommen. Darüber sprachen wir mit Detlev Beyer-Peters.

UZ: Du hast in den vergangenen Wochen nicht nur in der UZ darauf hingewiesen, dass dem überwiegenden Teil der Pflegekräfte in den Seniorenzentren von den Heimträgern keine Arbeitskleidung für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird. Wie war die Resonanz?

480302 Portraet Detlev - Arbeitskleidung fehlt - Altenpflege - Wirtschaft & Soziales
Detlev Beyer-Peters

Detlev Beyer-Peters: Die Redakteure, denen ich das geschildert habe, waren völlig verdutzt. Sie haben erstens nicht geglaubt, dass es das in Altenpflegeheimen tatsächlich noch gibt und haben zweitens bezweifelt, dass das in 80 Prozent dieser Einrichtungen der Fall sein soll. Die bisher erschienenen Artikel haben Diskussionen sowohl in Belegschaften und Betriebsräten als auch unter Fachleuten und Juristen entfacht.

UZ: Welche Risiken bestehen für die Bewohnerinnen und Bewohner und für die Kolleginnen und Kollegen und welche Maßnahmen sind aus deiner Sicht erforderlich?

Detlev Beyer-Peters: Infektionsschutz und Hygiene in Pflegeheimen ist nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie von Bedeutung. In Heimen gab und gibt es immer wieder mal Infektionsausbrüche kleineren und größeren Ausmaßes. Typisch auftretende Krankheitserreger sind MRSA-, Clostridien- und Salmonellen-Bakterien, Noro- und Herpes-Viren, Krätze-Parasiten und Candida-Albicans-Pilz. In den Heimen hätte also schon vor der Pandemie ein System des Infektionsschutzes bestehen müssen.

Dass das nicht so war, zeigt gerade die Tatsache, dass das Virus alle Beteiligten überrascht hat und explosionsartige Ausbrüche in Pflegeheimen fürchterliche Folgen hatten. Derzeit kämpfen wir im Betrieb um Dinge, die seit Jahren arbeitsschutzrechtlich vorgeschrieben, aber leider immer noch nicht selbstverständlich sind. Dazu gehört zum Beispiel die Ausstattung der Beschäftigten mit FFP-Atemschutzmasken oder mit Schutzkitteln und -anzügen. Dazu gehört aber auch, dass Heimträger die Pflegekräfte mit dienstlicher Kleidung ausstatten müssten.

Da bei bestimmten Tätigkeiten an und mit Pflegebedürftigen immer davon auszugehen ist, dass sowohl dienstliche als auch private Arbeitskleidung mit Krankheitserregern kontaminiert wird, darf die Kleidung das Heim gar nicht verlassen und muss vom Heimträger desinfizierend gereinigt werden. Aber das kostet alles Geld, was sich manche Träger im knallharten Wettbewerb um den günstigsten Pflegesatz lieber „ersparen“ wollen.

UZ: Wie wird die Situation bei den Beschäftigten gesehen? Geschieht da etwas in den Betrieben, wird ver.di aktiv?

Detlev Beyer Peters: Innerhalb der Gewerkschaft wird derzeit darüber diskutiert, ob die dienstliche Arbeitskleidung ein aktuelles Thema für die Beschäftigten und für gewerkschaftliche Aktionen ist. Infektions- und Arbeitsschutz war allerdings bisher kaum ein Thema, mit dem sich viele Beschäftigte auseinandergesetzt haben. Allerdings hat sich seit Beginn der Corona-Epidemie die Denkweise geändert.

Nicht nur Risiko-Beschäftigte in den Heimen fürchten inzwischen die immer sichtbareren Folgen einer schweren Corona-Erkrankung. Dass man sich vor unsichtbaren, gefährlichen Erregern schützen kann und muss, wird vielen gerade in der heftigeren zweiten Pandemiewelle klar. Die Gewerkschaft ver.di misst dem Thema des Arbeits- und Infektionsschutzes große Bedeutung bei. Immerhin hatte sich die Gewerkschaft ver.di in ihrem Entwurf für einen bundesweiten Tarifvertrag in Altenpflegeeinrichtungen die Forderung nach dienstlicher Arbeitskleidung auf die Fahne geschrieben, konnte damit aber die Gegenseite überhaupt nicht überzeugen.

UZ: In Recklinghausen hat sich das dortige Pflegebündnis mit einer Bürger­anregung an den Kreistag gewandt, um eine Lösung im Sinne aller Betroffenen zu finden. Was haben Seniorenzentren mit der Kommunalpolitik zu tun?

Detlev Beyer-Peters: Die Kreise und kreisfreien Städte müssen im Rahmen der „Sozialhilfe“ alle Heimkosten finanzieren, die über den feststehenden Finanzierungssockel der Pflegekassen hinausgehen. Dass sie mit der Heimaufsichtsbehörde gleichzeitig Kontrolleure der Verhältnisse in Heimen sind, ist nicht immer ein Segen, weil bei den Kreisen zwei Seelen in einer Brust miteinander ringen: Wie können wir die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner vertreten, ohne dass das am Ende mehr Geld kostet, welches wir bezahlen müssen?

Der Gesamtbetriebsrat beim AWO-Bezirk Westliches Westfalen hat eine Petition an den Landtag gerichtet, damit dieser endlich eine Verordnung zur Hygiene und zum Infektionsschutz verabschiedet, in der die Heimträger dazu verpflichtet werden sollten, den Pflegekräften dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Der Kreistag von Recklinghausen soll sich gemäß der Bürgeranregung des dortigen Pflegebündnisses direkt an das zuständige Landesministerium als Verordnungsgeber wenden.

UZ: Warum hat das Sozialministerium in NRW eine solche Rechtsverordnung noch nicht erlassen?

Detlev Beyer-Peters: Da kann man nur spekulieren. Es ist aber offensichtlich, dass das Land NRW aufgrund des hier herrschenden Konnexitätsprinzips nicht auf den daraus folgenden Kosten sitzen bleiben will. Denn die zuständigen Kreise würden sich das Geld beim Land wiederholen wollen. Es wird also noch viel politischen Druck und Aktion erfordern, um die Forderungen aus der Bürgeranregung durchzusetzen.


Bürgeranregung des „Recklinghäuser Pflegebündnis“

Der Kreistag möge folgende Resolution verabschieden:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wird – nicht nur im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Pandemie – aufgefordert, endlich die in § 45 Absatz 1 Nr. 8 WTG NRW geregelte Möglichkeit zu nutzen, eine „Rechtsverordnung über hygienerechtliche Anforderungen für Wohn- und Betreuungsangebote“ zu erlassen, „um einen ausreichenden und dem Konzept angepassten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor Infektionen sowie die Einhaltung der für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene durch die Beschäftigten zu gewährleisten“.

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen legt insbesondere Wert darauf, dass in einer solchen Verordnung die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, den Pflegekräften Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und diese auch zu reinigen.
Die Begründung des Antrags findet sich auch auf pflegebündnis-re.de

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"Arbeitskleidung fehlt", UZ vom 27. November 2020



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