Das Arbeitsgericht Hamburg hat die Tarifunfähigkeit der „DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V.“ festgestellt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die IG Metall und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten gemeinsam mit dem Berliner Senat und dem Land Nordrhein-Westfalen das Verfahren eingeleitet.
„Die Gewerkschaft NGG begrüßt diese Entscheidung als großen Erfolg, der die Tarifautonomie stärkt“, sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass Pseudo-Gewerkschaften ohne Mitgliederbasis und damit ohne die Kraft, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen, der Boden entzogen werden muss“, so Güster.
Die DHV hatte in den vergangenen Jahren u. a. in der Fleischwarenindustrie Tarifverträge mit Arbeitszeiten von 42 Stunden zu Lasten der Beschäftigten abgeschlossen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.