Mit der Gründung der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ist eine entscheidende Voraussetzung für einen bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege geschaffen. Mit diesem neuen Arbeitgeberverband kann die Gewerkschaft ver.di zukünftig über einen bundesweit geltenden Tarifvertrag verhandeln.
Die zuständige ver.di-Tarifkommission hat sich bereits gegründet und im Januar ihren Forderungskatalog aufgestellt, hatte jedoch bisher keine Ansprechpartner auf der Gegenseite. Die Forderungen orientieren sich weitgehend an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Der zu erarbeitende Tarifvertrag soll für alle Beschäftigten der stationären und die ambulanten Altenpflege greifen, nicht nur für Pflegekräfte. Er würde auch für kommerzielle Anbieter auf der Seite der „Arbeitgeber“ gelten, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
In Deutschland werden mehr als 760000 Pflegebedürftige in über 13000 stationären Einrichtungen gepflegt. Mit über 730 000 Beschäftigten allein in der stationären Altenpflege ist dies eines der größten Arbeitsfelder im Sozial- und Gesundheitsbereich. Der Großteil der Einrichtungen befindet sich in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft.