Es wird kalt in diesem Land. Nicht nur wegen der steigenden Energiepreise. Wer hätte noch vor wenigen Monaten gedacht, dass das Zeigen der sowjetischen Fahne in der BRD verboten werden könnte – noch dazu am 8. und 9. Mai? Der Dank an die Befreierinnen und Befreier der allierten Armeen und insbesondere der Roten Armee, die die Hauptlast im Kampf gegen den Faschismus trug, war in diesem Jahr vor allem in Berlin etlichen Schikanen ausgesetzt. Verhindert werden konnte das Gedenken nicht. Im ganzen Land besuchten Antifaschistinnen und Antifaschisten mit roten Nelken und Fahnen sowjetische Soldatenfriedhöfe und Ehrenmale. In mehreren Städten wie in Dortmund und München fanden Demonstrationen zum Tag der Befreiung statt.
In Berlin hatte die Polizei für den 8. und 9. Mai zahlreiche Symbole, Fahnen, das Abspielen von Musik und das Singen von Liedern an Orten des Gedenkens verboten. In erster Linie ging es um die Sowjetfahne, aber auch um die Buchstaben „V“ und „Z“ und alles, was in diesen Tagen unter den Verdacht gestellt wird, der „Billigung eines Angriffskrieges“ zu dienen. Hammer und Sichel waren von dem Verbot nicht betroffen, wurden aber wie Fahnen der DKP und ihrer Schwesterparteien aus der Türkei und Griechenland, der TKP und der KKE, ebenfalls kriminalisiert.
Es kam zu grotesken Szenen: Am Morgen des 8. Mai durfte die DKP in Berlin-Friedrichshain am Bersarin-Platz ihre Fahne nicht ausrollen, weil sie einen „Russlandbezug“ habe. Am sowjetischen Ehrenmal in Treptow ging die DKP-Fahne in Ordnung, stattdessen mussten rein rote Fahnen zeitweise eingeholt werden, weil sich Ukrainerinnen und Ukrainer von ihnen provoziert fühlen könnten. Das Gespenst des Kommunismus aus dem UZ-Shop musste unter der Jacke verschwinden und Hammer und Sichel auf einem Transparent überklebt werden. Man könnte darüber lachen, aber letztlich führten Repression und Stimmungsmache in Berlin dazu, dass weniger Menschen als in den Vorjahren zum Gedenken an die Ehrenmale kamen. Aber trotz aller Schikanen und Provokationen ließen sie sich die Ehrung der Sowjetsoldaten nicht nehmen, legten Kränze und Blumen nieder, ließen Fahnen wehen und antifaschistische Lieder erklingen und schafften so ein würdiges Gedenken.
Die DKP Berlin hatte als Anmelderin einer Kundgebung in Treptow an der „Mutter Heimat“ unmittelbar nach Bekanntwerden der Verbote Einspruch vor dem Verwaltungsgericht eingereicht und gegen dessen Ablehnung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde eingelegt. Das OVG blieb dabei, dass „die unmittelbare Gefahr bestehe, dass durch das Zeigen der Flagge der Sowjetunion anlässlich des 8./9. Mai der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gebilligt werde“. Damit bestehe die unmittelbare Gefahr, den öffentlichen Frieden zu stören, zu Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufzufordern. Das OVG zog als Belege auch Erklärungen der DKP und Artikel der UZ heran, die bestätigen sollen, dass die DKP dem Narrativ der Russischen Föderation folge und den Krieg in der Ukraine relativiere. So werden aus antifaschistischen und Friedenskundgebungen Straftatbestände. „Wehret den Anfängen“ war gestern.