Anspruch und Wirklichkeit

Monika Münch-Steinbuch arbeitete bis zu ihrer Pensionierung als Fachärztin in der Anästhesie des Klinikums Stuttgart. Sie war Personalrätin des Klinikums, zeitweise auch im Gesamtpersonalrat der Stadt tätig.

Monika Münch-Steinbuch arbeitete bis zu ihrer Pensionierung als Fachärztin in der Anästhesie des Klinikums Stuttgart. Sie war Personalrätin des Klinikums, zeitweise auch im Gesamtpersonalrat der Stadt tätig.

Der Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Dieser Gesetzesvorbehalt ist ein Freibrief, oben genannte Rechte auszuhöhlen und die Auflösung des Widerspruchs zwischen grundgesetzlich garantierten Rechten und tatsächlichen Lebensverhältnissen auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Beispiel Gesundheitswesen: Etwa 38 Prozent der Krankenhauspatienten werden operiert, in ihre körperliche Unversehrtheit wird also gezielt eingegriffen. Wenn nun fremdnützige Kosten-Nutzen-Erwägungen hinzukommen, ist die Gefahr, dass gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen wird, besonders groß.

Seit 1985 dürfen in den Krankenhäusern Gewinne gemacht werden. Privatwirtschaftlich geführte Einrichtungen in Gesundheitswesen und Altenpflege genießen besonderen gesetzlichen Schutz. Das öffentliche Gesundheitswesen der DDR wurde nach 1989 zerschlagen. Die Bundesländer verweigern die notwendige Finanzierung von Krankenhausinvestitionen, Fallpauschalen (DRGs) machen Krankenhausbehandlungen berechenbar. Vor diesem Hintergrund setzt das Anlagemöglichkeiten suchende Kapital auf die Profitabilität von Klinikkonzernen wie Sana, Asklepios, Fresenius-Helios. Sie ewarten Renditen von 10 bis 15 Prozent, die zum Beispiel durch lukrative Therapien, Patientenselektion und Personaleinsparungen erzielt werden. Öffentliche Häuser geraten gnadenlos unter Druck, viele wurden bereits geschlossen. Ganze Landstriche haben keine Kreißsäle, keine Krankenhäuser, keine Ärzte mehr.

Ärzte und Pflegepersonal werden in Zielkonflikte zwischen Ökonomie und medizinisch-pflegerischen Anforderungen getrieben.

So bringen Kaiserschnitte doppelt soviel Geld wie normale Geburten. Kein Wunder also, dass 30 Prozent der Kinder durch Kaiserschnitt geboren werden. Gerechtfertigt wären laut Hebammenverband höchstens 10 Prozent. Handelt es sich hier nicht um Körperverletzung und einen strukturbedingten Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes?

Personalmangel tötet: Für Patienten steigt die Wahrscheinlichkeit zu sterben um 7 Prozent, wenn eine Pflegekraft schon sieben statt sechs Patienten pro Schicht auf einer Normalstation zu versorgen hat – Deutschland steht international schlecht da mit 13 Patienten pro Pflegekraft. Über 100 000 Pflegekräfte fehlen bundesweit. Die „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ des Herrn Spahn lädt zu weiterer Personalreduzierung ein. Stattdessen muss eine gesetzliche Personalbemessung her, die das Wohl von Patienten und Personal bewirkt. Dass Krankenhäuser Gewinne machen, muss wieder verboten werden, Gesundheit ist keine Ware.

Wer arm ist, ist von den Folgen der Profit­orientierung im Gesundheitswesen besonders betroffen. Im Schnitt sterben Arme in Deutschland 10 Jahre früher – nach Billig­ernährung und Burnout, prekären Arbeitsverhältnissen und Arbeitslosigkeit. Ein ehemaliger Professor der Uni Bayreuth forderte zynischerweise, Arme sollten zuerst eine ihrer Nieren verkaufen, bevor sie Hartz IV beantragen.

Der strukturelle Zwang zur Profitmaximierung ist dem Kapitalismus systemimmanent. Er zerstört letztlich alle persönlichen und sozialen Rechte, darunter auch die im Grundgesetz festgeschriebenen.

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"Anspruch und Wirklichkeit", UZ vom 28. Juni 2019



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