Angeklagter in einem politischen Prozess

Kay Strathus hätte nicht gedacht, dass er einmal ein Angeklagter in einem politischen Prozess sein würde. Doch am kommenden Mittwoch ist es so weit. Dann wird das Amtsgericht Düsseldorf darüber verhandeln, ob der Kunstgeragoge und Grafiker (siehe Bild) für das Äußern einer abweichenden Meinung verurteilt wird. Vorgeworfen wird ihm ein Facebook-Post aus dem Jahr 2022. In einer geschlossenen Gruppe soll er darauf hingewiesen haben, dass es auch völkerrechtliche Argumente für das Eingreifen der Russischen Föderation in der Ukraine gegeben habe. Er bezog sich dabei auf Artikel 51 der UN-Charta, das Recht auf Selbstverteidigung. Damit hätte die Geschichte enden können, doch Strathus wurde denunziert. Der Vorwurf: Verstoß gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, Billigung eines Angriffskriegs. Monate später flatterte ihm ein Strafbefehl ins Haus. 3.500 Euro oder ersatzweise 50 Tage Haft lautete das Urteil. Strathus legte Einspruch ein, nun kommt es zur mündlichen Verhandlung.

UZ wird den Prozess begleiten und ruft zur Solidarität mit Kay Strathus auf.
Mittwoch, 10. April 2024
15.30 Uhr
Amtsgericht Düsseldorf
Sitzungssaal 1.103

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"Angeklagter in einem politischen Prozess", UZ vom 5. April 2024



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