In der vergangenen Woche hat vor dem Bremer Landgericht der Prozess gegen die ehemalige Leiterin der der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und einen Rechtsanwalt aus Hildesheim begonnen. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelte gut drei Jahre lang in hunderten Fällen angeblich falscher Asylentscheidungen, mit denen Geflüchteten ein Schutzstatus erteilt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen (UZ vom 27. September 2019). Mittlerweile haben sich die Vorwürfe als haltlos herausgestellt – von über 18.000 überprüften Asylbescheiden wurden lediglich 47 zurückgenommen.
Von den Vorwürfen blieb übrig, dass die ehemalige Leiterin in sechs Fällen Dokumente manipuliert und in sechs weiteren Fällen Dienstgeheimnisse an den mitangeklagten Rechtsanwalt weitergegeben haben soll. „Die Lüge vom angeblichen Missbrauch des Asylrechts ist bereits vor dem Gerichtsverfahren als eine solche entlarvt worden“ und es zeige sich, „mit welchem Eifer in Deutschland Unrecht gegen Geflüchtete durchgesetzt wird“, sagte Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat. Es habe den Anschein, dass „die größte Ermittlungsgruppe der Bremer Nachkriegsgeschichte“ unter Mitwirkung zahlreicher Behörden dazu dienen sollte, „dass eine leitende Beamtin an den Pranger gestellt werden sollte, die eine von der Bundespolitik gewollte restriktive Asylpolitik nicht mittragen wollte“, monierte die Fraktion der Partei „Die Linke“ in der Bremer Bürgerschaft. Gerichtssprecher Jan Stegemann teilte vor wenigen Tagen mit, dass sich die Strafkammer „eine Einstellung gegen Auflagen vorstellen“ könne.
Markus Bernhardt