Das Bundesjustizministerium übernahm nach Gründung der Bundesrepublik eine Vielzahl ehemaliger Nazi-Juristen. Bis 1973 gab es im Bonner Ministerium insgesamt 170 Abteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleiter; 53 Prozent davon waren ehemalige NSDAP-Mitglieder, jeder fünfte der 170 leitenden Juristen ein alter SA-Mann und 16 Prozent saßen schon im ehemaligen Reichministerium der Justiz. Im Durchschnitt lag die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder im Bundesjustizministerium zwischen 1949/1950 bis 1973 deutlich über 50 Prozent und in manchen Abteilungen des Ministeriums zeitweilig sogar über 70 Prozent.
Zu diesem Ergebnis kommt eine unabhängige wissenschaftliche Kommission, deren Abschlussbericht „Die Akte Rosenburg“ Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Montag in Berlin vorstellte.
Die personelle Kontinuität hatte fatale Folgen. Sie habe den demokratischen Neubeginn belastet, behindert und verzögert. Bis heute fände man – so der Bericht – in Gesetzen Formulierungen und Ideen, die aus der NS-Zeit stammten – etwa der umstrittene Jugendarrest. Darüber hinaus seien in der jungen Bundesrepublik Opfer der Nazis weiter diskriminiert worden – etwa Homosexuelle. Und schließlich habe das Bundesjustizministerium Völkermördern und Kriegsverbrechern geholfen, indem es deren Strafverfolgung systematisch verhinderte.