Als Tiger gestartet …

Ein Kommentar von Rainer Perschewski

Nun also doch: Die GDL geht aus der Schlichtung mit „kollisionsfreien“ Tarifverträgen für das weitere nicht von ihnen bisher tarifierte Zugpersonal. Mehr noch: Die GDL verpflichtet sich bis zum Jahr 2020 auf ein besonderes Schlichtungsverfahren und die Geltung von inhaltsgleichen Regelungen. Genau diese Punkte waren aber die strittigsten Fragen in dieser Tarifauseinandersetzung. Genau deswegen hatte die GDL ihre Mitglieder in den Streik geschickt, um eigenständige und nicht identische Tarifverträge abschließen zu können. Zwar wird der so genannte „BuRa-ZugTV“ nun auch für GDL-Mitglieder bei der Bahn gelten, da dieser aber ein geringeres Niveau als die Tarifverträge der EVG hat, mussten vier Haustarifverträge abgeschlossen werden, um die gleichen Standards herzustellen. Damit gelten nicht nur monetär absolut inhaltsgleiche Tarifverträge.

Rainer Perschewski

Rainer Perschewski

Bleiben also die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, mit denen die GDL in die Öffentlichkeit geht. Hier wird auch von GDL-Mitgliedern eher gedämpfter Optimismus verbreitet, da sich an den Arbeitsbedingungen jetzt konkret nichts ändern würde. Zum einen hat die GDL Überstundenregelungen abgeschlossen, die für andere Berufsgruppen bei der DB AG schon längst „kalter Kaffee“ sind, da nach dem medienwirksamen Abhängen der Stadt Mainz vom Fernverkehr bereits zusätzliches Personal und der Abbau von Überstunden vereinbart wurde. Zum anderen wurde die GDL hinsichtlich dieser Vereinbarung entweder in die Irre geleitet oder betreibt hier bewusst Irreführung. Die Überstunden beim DB-Konzern sind in Folge der Vereinbarungen nach dem Ausfall des Stellwerkes in Mainz vor einigen Jahren real nicht mehr angestiegen. Dass sie nicht gesunken sind, lag an Tarifregelungen, die eine „Verzinsung“ durch Zeitzuschläge auf bereits geleistete Überstunden vorsahen. Vom Grundsatz her sollte der betroffene Mitarbeiter damit einen Bonus für einen Freizeitausgleich erhalten. Genau auf diese Regelungen verzichtet die GDL künftig. Nun sollen die Überstunden ausgezahlt werden. Damit ist jetzt schon sicher, dass die Überstunden im DB-Konzern bis zum vereinbarten Zeitpunkt, also bis zum 31.12.2017 (!) sinken werden.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum die GDL sich auf ein Schlichtungsverfahren eingelassen hat. Ein Streik kann künftig beendet werden, wenn eine (!) Seite die Schlichtung beantragt. In Kombination mit den anderen Vereinbarungen ist es völlig irrelevant, ob auf die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bis 2020 verzichtet wird.

Einzig als Erfolg verbuchen kann die GDL die Wochenarbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Stunden – ab 2018. Leider lassen die bisherigen Veröffentlichungen keinen Schluss zu, wie sich das auf das Entgelt auswirkt. Die Erfahrungen mit vergangenen Arbeitszeitverkürzungen zeigen, dass bei derartigen langen Zeiträumen der Einführung die Personaleffekte sehr gering sind.

Die EVG begrüßte die Übernahme des EVG-Tarifergebnisses. Zur Arbeitszeitverkürzung wird darauf verwiesen, dass bis zur Einführung noch zwei Tarifrunden anstehen.

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"Als Tiger gestartet …", UZ vom 10. Juli 2015



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